Christliche Kliniken Frankreichs verlangten Schutz vor Sterbehilfe-Zwang
150 Leiter von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen warnten nach der Verabschiedung des Sterbehilfe-Gesetzes vor Konflikten im Pflegealltag und fordern eine gesetzliche Klausel zum Schutz ihres Auftrags.
Nach der endgültigen Verabschiedung des Sterbehilfegesetzes in Frankreich haben 150 Leiter christlicher Gesundheits- und Sozialeinrichtungen einen gemeinsamen Appell veröffentlicht. In einem Gastbeitrag in der Zeitung La Croix fordern sie eine gesetzliche Gewissensklausel für Einrichtungen, deren Auftrag mit der Durchführung oder Ermöglichung von Sterbehilfe unvereinbar sei. Darüber berichtete Vatican News.
Der Präsident des Verbands christlicher Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (FNISASIC), Jean-René Barthélemy, betonte, dass die Kritik am Gesetz nicht ausschließlich von katholischen Einrichtungen getragen werde. Viele Beschäftigte im Gesundheitswesen sähen die Reform kritisch und befürchteten Konflikte innerhalb der Behandlungsteams sowie Einschränkungen der Gewissensfreiheit.
Die Unterzeichner sprechen sich stattdessen für den Ausbau der Palliativversorgung und für eine umfassende Begleitung schwerkranker Menschen bis zu ihrem natürlichen Tod aus. Ihr Ziel sei es, Leiden zu lindern und die Würde der Patienten bis zum Lebensende zu bewahren.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass die neue Ausgabe von „Der Bote“ der Deutschen Diözese erschienen ist.