Französisches Parlament verabschiedete ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe
Die Nationalversammlung stimmte mit 291 zu 241 Stimmen für die Einführung der „Hilfe beim Sterben“, während Gegner vor Druck auf Schwerkranke warnen.
Am 15. Juli 2026 verabschiedete die französische Nationalversammlung nach zweijährigen Debatten ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe. Für das Dokument stimmten 291 Abgeordnete, dagegen 241, meldet die ukrainische Redaktion der UOJ.
Das Gesetz führt den Begriff der „Hilfe beim Sterben“ in die französische Gesetzgebung ein und legt die Bedingungen fest, unter denen eine Person Beistand bei der Lebensbeendigung in Anspruch nehmen kann. Die Regelung betrifft Patienten, die die im Gesetz vorgesehenen medizinischen Kriterien erfüllen.
Die Verfasser des Dokuments stellen diese Maßnahme als Erweiterung der Patientenrechte und als Möglichkeit dar, bei schwerer Krankheit und Leiden selbstbestimmt zu entscheiden. Gegner des Gesetzes verweisen auf die Notwendigkeit, die Palliativversorgung auszubauen und Schwerkranke, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.
Die Verabschiedung des Dokuments löste eine Diskussion über möglichen Druck auf schutzbedürftige Patienten aus, die sich als Last für ihre Angehörigen empfinden könnten. Ebenfalls wird erörtert, wie das neue Gesetz von medizinischen Einrichtungen angewendet wird und welche Garantien für Ärzte und Patienten vorgesehen sind.
Nach der Abstimmung forderten Vertreter der katholischen Öffentlichkeit die Bischöfe Frankreichs auf, ihre Position zum verabschiedeten Gesetz darzulegen. Es wird erwartet, dass weitere Verfahren den Zeitpunkt und die Modalitäten des Inkrafttretens des Dokuments festlegen.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass in Istanbul Russen wegen des Lesens der Bibel in der Hagia Sophia festgenommen worden waren.