Französische Bischofskonferenz kündigte rechtliche Schritte gegen neues Sterbehilfegesetz an

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In der französischen Nationalversammlung. Foto: Vatican News In der französischen Nationalversammlung. Foto: Vatican News

Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur „Hilfe beim Sterben“ prüft die Kirche Klagen und fordert eine Garantie, dass katholische Einrichtungen nicht gezwungen werden können, aktive Sterbehilfe auf ihrem Gelände zuzulassen.

Nach der Verabschiedung des Sterbehilfegesetzes durch die französische Nationalversammlung hat die katholische Kirche ihre Kritik bekräftigt und mögliche Rechtsmittel angekündigt. In einer Stellungnahme erklärte die Französische Bischofskonferenz, das Gesetz werde weitreichende Folgen für das gesellschaftliche Verständnis von Krankheit, Alter und menschlichem Leben haben. Darüber berichtete Vatican News.

Der Bischof von Nanterre, Matthieu Rougé, warnte insbesondere davor, dass konfessionelle Gesundheitseinrichtungen künftig verpflichtet werden könnten, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Die Kirche fordert deshalb eine sogenannte „Einrichtungsklausel“, die katholische Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor einer solchen Verpflichtung schützt. Zudem rief Rougé die Gläubigen dazu auf, sich verstärkt für kranke, ältere und einsame Menschen einzusetzen.

Nach dem neuen Gesetz können unter bestimmten Voraussetzungen sowohl assistierter Suizid als auch aktive Sterbehilfe erlaubt werden. Die katholische Kirche kündigte an, die weiteren rechtlichen Entwicklungen aufmerksam zu begleiten und sich weiterhin für den Ausbau der Palliativversorgung sowie für den Schutz des menschlichen Lebens bis zum natürlichen Tod einzusetzen.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass ein französischer Bischof die Aussage getroffen hatte, dass die Befürworter der Sterbehilfe nicht zur Kommunion gehen sollten.

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