Richter nach umstrittenem Urteil zu propalästinensischer Aktivistin unter Druck

Ehemaliger Kollege reicht Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Berliner Amtsrichter ein.
Nach einem Urteil mit umstrittener Begründung gegen eine bekannte propalästinensische Aktivistin sieht sich der Berliner Amtsrichter Philipp Berkholz mit Kritik und einer Dienstaufsichtsbeschwerde konfrontiert. Darüber berichtete u. a. die Bild-Zeitung auf ihrer Webseite.
Hintergrund ist ein Verfahren vom Juli 2025, in dem Berkholz der Aktivistin Yasemin Acar nach dem Skandieren der Parole „From the river to the sea“ einen Freispruch erteilte und ihr dabei laut Urteilsbegründung „Hochachtung“ für ihr Engagement aussprach. Diese Formulierung sorgt nun für ein juristisches Nachspiel: Der frühere Richter und Nazi-Ermittler Thomas Walther reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein und wirft Berkholz einen Verstoß gegen Unparteilichkeit und richterliche Zurückhaltung vor.
„Der Grundsatz von Unparteilichkeit wird mit Füßen getreten“, erklärte Walther. Besonders die Aussage, Acar spreche „wahrscheinlich einigen Leuten aus der Seele“, lasse den Eindruck entstehen, der Richter teile deren Ansichten. Auch die Staatsanwaltschaft hat gegen den Teilfreispruch Rechtsmittel eingelegt.
Die UOJ berichtete zuvor, dass ein antisemitisches Plakat in Flensburg Empörung ausgelöst hatte.