Kanzlei kritisierte Ukraine wegen Inhaftierung von Metropolit Arsenij
Amsterdam & Partners wirft Kiew rechtswidrige Behandlung des UOC-Bischofs und gezielte Verfolgung seiner Kirche vor.
Der Bischof wurde im April des vergangenen Jahres vom Sicherheitsdienst SBU festgenommen, nachdem er in einer Predigt nahegelegene Armeekontrollpunkte erwähnt hatte. Obwohl Metropolit Arsenij seine Loyalität zur Ukraine mehrfach betont und die UOC bereits im Mai 2022 ihre Loslösung vom Moskauer Patriarchat erklärt hatte, werfen die Behörden ihm vor, militärische Positionen verraten zu haben. Seine Anwälte widersprechen dem: Die Kontrollpunkte seien zum Zeitpunkt der Predigt unbesetzt gewesen und später auch nicht angegriffen worden. Laut Amsterdam & Partners erfolgte die Festnahme erst Monate später, nachdem Arsenij öffentlich die zunehmende staatliche Drangsalierung der UOC kritisiert hatte. Über die Vorwürfe berichtete Christian Today.
Kritiker sehen im Vorgehen gegen den Metropoliten einen Teil einer breiteren staatlichen Kampagne, die die staatlich unterstützte Orthodoxe Kirche der Ukraine (OCU) begünstige und die UOC schrittweise zurückdränge. Immer wieder kam es zu Festnahmen von Geistlichen, Übergriffen sowie zur erzwungenen Übertragung kirchlicher Gebäude. Die Kanzlei verweist auf das im August verabschiedete Gesetz Nr. 3894, das ihrer Einschätzung nach die rechtliche Grundlage für ein mögliches Verbot der UOC schafft und international auf deutliche Kritik gestoßen ist – unter anderem beim Ökumenischen Rat der Kirchen, der Church of England und Papst Franziskus.
Kanzleigründer Robert Amsterdam bezeichnete das Vorgehen der ukrainischen Behörden als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Der Fall Arsenij stehe exemplarisch für systematische Maßnahmen gegen Zivilpersonen aufgrund ihrer kirchlichen Zugehörigkeit. Er rief orthodoxe Christen und Vertreter anderer Glaubensgemeinschaften dazu auf, die Vorgänge in der Ukraine aufmerksam zu verfolgen.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass Paschinjan den Priestern die Erwähnung ihres Oberhaupt in Gottesdiensten verboten hatte.