Die orthodoxe Perspektive auf die Leihmutterschaft

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Die orthodoxe Perspektive auf die Leihmutterschaft

Versuch einer Darlegung der kirchlichen Soziallehre

Nicht zuletzt wegen der jüngsten Affäre um Jens Spahn, der zusammen mit seinem Partner ein Kind aus Leihmutterschaft kaufte, wird das Thema Leihmutterschaft derzeit intensiver denn je diskutiert. Allerdings sind die Wortmeldungen christlicher Würdenträger in Deutschland bis dato nicht zahlreich. Bis zum Moment des Entstehens dieser Zeilen hat sich noch kein orthodoxer Bischof oder Geistlicher offiziell zum Thema geäußert, um die Sichtweise der Kirche darzulegen.

Unter den anderen Konfessionen hat der römisch-katholische Bischof von Passau, Stefan Oster, die deutlichsten Worte gefunden. Bischof Oster weist darauf hin, dass es „gute Gründe“ gebe, weshalb Leihmutterschaft in Deutschland nach wie vor verboten sei: „Der wesentlichste Grund ist aus meiner Sicht ein Verstoß gegen die Menschenwürde.“ Hier stellt Oster die Verknüpfung zur christlichen Auffassung her, nach der das Kind eine „Gabe“ Gottes ist, die ebenso unverfügbar sei wie die Liebe der Eheleute, aus der neues Leben entsteht.

Wer die Weitergabe des Lebens aus diesem Zusammenhang löse, ein reproduktives „Recht“ auf Kinder fordere und die Austragung aus der Liebesgemeinschaft der Ehe an eine dritte Person verlagere, mache den Menschen zur „Ware“, die Liebe zum „Geschäft“. Die Leihmutterschaft stelle das Recht des Kindes auf Erkenntnis und Beziehung zu seiner natürlichen Eltern in Frage. Sie beschädige die natürliche Bindung, die bereits mit der frühkindlichen Prägung im Mutterleib beginne.

Was Oster nicht anspricht, ist die Würde der austragenden Frau, die ihren eigenen Mutterleib für eine (meist kommerzielle) Dienstleistung zur Verfügung stellt. Die Feministin Alice Schwarzer sieht hierin mit gutem Grund eine „gesteigerte Form der Prostitution“ und lehnt beide – Prostitution wie auch Leihmutterschaft – ab, da „der Körper einer Frau“ in beiden Fällen „gegen Geld intimst benutzt“ werde.

So zeigten unabhängige Recherchen der von Schwarzer herausgegebenen Zeitschrift „Emma“, was auch die konservative Publizistin Birgit Kelle und andere Medien bestätigen:

Die von Befürwortern oft angeführte Selbstbestimmung der Leihmütter ist in vielen Fällen eine Chimäre. Nicht die souveräne Verfügung über den eigenen Körper, sondern wirtschaftliche Not und Ausbeutung sind oftmals die treibenden Motive für Frauen, die sich für eine Leihmutterschaft zur Verfügung stellen.

Ein Bericht über die Ukraine, in der vor allem vor dem Krieg das Geschäft mit der Leihmutterschaft blühte, zeigt, dass die betreffenden Frauen oftmals vor der nackten Wahl standen, ihren Körper für sexuelle oder für reproduktive Dienstleistungen zu verkaufen.

Die Handelbarkeit und Verhandelbarkeit menschlichen Lebens wird immer mehr zum Merkmal einer modernen, post-christlichen Gesellschaft, die sich noch immer Freiheit und Menschenwürde auf die Fahnen geschrieben hat. Ob in Form von Abtreibung, Leihmutterschaft oder Sterbehilfe, wird die gottebenbildliche Person des Menschen von der Empfängnis bis zum Tod immer mehr objektifiziert und in ihren verletzlichsten Situationen den Nutzenerwägungen Anderer ausgeliefert.

Unwillkürlich können einem die Worte der Johannesoffenbarung in den Sinn kommen, wo vom endzeitlichen Gericht über die Stadt Babylon – Symbol einer von Gott abgefallenen Zivilisation des weltweiten Handels und Wohlstands – die Rede ist:

Wehe, wehe, du große Stadt, Babylon, du starke Stadt; denn in einer Stunde kam dein Gericht.“ 11 Und die Kaufleute der Erde werden um sie weinen und trauern, weil niemand mehr ihre Ware kauft: 12 Ware von Gold und Silber und Edelstein […] und Weizen und Vieh und Schafe, und von Pferden und von Wagen und von Leibeigenen und Menschenseelen.

Offb 18,10-13

Die Rolle der Leihmutter ist in der Tat eine Form der Leibeigenschaft, eine Inbesitznahme des weiblichen Körpers. Die Gabe des Lebens wird kommerzialisiert, die im Mutterleib entstehende Person samt ihrer unveräußerlichen Würde zum Handelsobjekt gemacht.

Im Folgenden soll die Lehre der Kirche selbst zu Wort kommen, die im öffentlichen Diskurs bislang zu wenig gehört wurde, unter Berücksichtigung der zentralen Argumente für eine Legalisierung der umstrittenen Praxis.

Die Stimme der Kirche

Ausgangspunkt hierfür bildet die heilige Schrift und Tradition sowie die zeitgenössische Lehre der Kirche, insbesondere die „Grundlagen der Sozialdoktrin der russisch-orthodoxen Kirche“ (in deutscher Übersetzung hier nachzulesen), die von der Bischöflichen Jubiläumssynode zu Moskau im Jahr 2000 verabschiedet wurden und die erste offizielle Sozialdoktrin in der Geschichte der Orthodoxie darstellen. In diesem Lehrdokument wird nicht zuletzt die Verantwortung der Kirche hervorgehoben, unbeschadet der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates ihre mahnende Stimme zu politischen und sozialen Missständen zu erheben:

„Nichtsdestotrotz hat die Kirche die Pflicht, den Staat auf die Unzulässigkeit der Propagierung von Überzeugungen oder Handlungen hinzuweisen, die die totale Kontrolle über das Leben der Person, ihrer Ansichten und ihrer Beziehungen zu anderen Menschen, die Zerstörung der persönlichen, familiären oder gesellschaftlichen Sittlichkeit sowie die Verletzung der religiösen Gefühle zur Folge haben bzw. die die kulturelle und geistig-religiöse Eigenart des Volkes beeinträchtigen oder eine Gefahr für die heilige Gabe des Lebens darstellen.“

Kap. III: Kirche und Staat, §6 

Die Gabe des Lebens

Eine solche Gefahr für die Gabe des Lebens ist bei der Praxis der Leihmutterschaft gegeben, deren Bewertung der Synod in Kapitel XII., §4 seiner Sozialdoktrin vornimmt. Der technologische Eingriff in den Entstehungsprozess des menschlichen Lebens „beeinträchtigt“ nach dieser Auffassung die geistige und physische Integrität der Person“, gleichzeitig werden durch ihn „die – von alters her grundlegenden – zwischenmenschlichen Beziehungen gefährdet“.

Die Kirche verurteilt daher die Leihmutterschaft in all ihren Erscheinungsformen:

„Eine 'Leihmutterschaft', d.h. die Einpflanzung einer befruchteten Eizelle bei einer Frau, die nach der Geburt das Kind den 'Auftraggebern' zurückgibt, ist widernatürlich und in moralischer Hinsicht inakzeptabel, auch in Fällen, in denen dies auf nichtkommerzieller Basis erfolgt.“

 Kap. XII: Fragen der Bioethik, §4

Die IVF, bei der ein außerhalb des Mutterleibs gezeugter Embryo in die Gebärmutter einer Leihmutter übertragen wird (Embryotransfer), ist erst durch den Fortschritt der modernen Technologie möglich geworden und daher historisch einmalig. Ein solches Handeln ist jedoch bereits aus der Perspektive der christlichen Tradition mehr als zweifelhaft, da die Zeugung von Nachkommen nach biblisch-patristischer Anthropologie eine Gabe Gottes ist, die den Eheleuten als Teilhabe an seinem Schöpfertum gegeben wurde – beispielhaft ausgedrückt in den Worten des Propheten: Und hat er sie (Mann und Frau) nicht zu Einem gemacht? Zu einem Fleisch, in dem Geist ist. Und was erstrebt das Eine? Nachkommenschaft von Gott (Mal 2,15). Und im Psalm: Siehe, ein Erbteil vom Herrn sind Kinder, der Lohn der Leibesfrucht (Ps 126,3). Ebendiese theologisch-anthropologische Perspektive bildet die Voraussetzung dafür, dass die orthodoxe Sozialdoktrin von einer „Gabe des Lebens“ spricht, die zwar unverfügbar und von Gott geschenkt ist, aber unter Umständen durch menschliches Handeln gefährdet sein kann.

Die orthodoxe Perspektive auf die Leihmutterschaft фото 1

Die Christus Erretter-Kathedrale in Moskau, in der das Jubiläumskonzil im Jahr 2000 abgehalten wurde (Foto: Wikimedia Commons)

Die Ideologie reproduktiver Rechte

Dieser Auffassung des Lebens als Geschenk diametral entgegengesetzt ist die vom Synod adressierte „auf nationaler und internationaler Ebene betriebene Verbreitung der Ideologie sogenannter Reproduktionsrechte“. Tatsächlich bildet diese Ideologie, die das ursprünglich als Abwehrrecht gegen staatliche Gewalt verstandene Recht auf Leben und Selbstbestimmung zu einem Anspruchsrecht auf Kinder umdeutet, den Kern jeder Argumentation für eine Legalisierung der Leihmutterschaft. Der Anspruch auf Kinder wendet sich zum einen gegen Gott als Urheber der Gabe des Lebens und die von ihm gestiftete Ordnung der Ehe, zum anderen gegen den Nächsten – nämlich das zu zeugende Kind, die austragende Frau und die Gesellschaft. Der Synod schreibt:

„Diese Weltanschauung behauptet eine Priorität der geschlechtlichen und sozialen Selbstverwirklichung der Person gegenüber der Sorge um die Zukunft des Kindes, um die geistige und physische Gesundheit der Gesellschaft und deren moralischen Zustand. Allmählich bahnt sich eine weltweite Sichtweise des menschlichen Lebens an, der zufolge es als ein Produkt gilt, das nach persönlichen Präferenzen auswählbar ist und über das verfügt werden kann gleich sonstigen materiellen Gegenständen.“

Die Weitergabe des Lebens, die eigentlich einen intimen, innerehelichen Akt der gegenseitigen Hingabe bedeutet, wird auf diese Weise zu einem Akt der Besitzergreifung, bei der die eigenen egoistischen Bedürfnisse im Vordergrund stehen. Die Auffassung des Lebens als gottgeschenkte Gabe wird durch die weltweite Propagierung dieser Mentalität durch eine Kommerzialisierung der Reproduktion ersetzt, in der die unveräußerliche (d.h. wörtlich: unverkäufliche!) Menschenwürde keinen Platz mehr findet.

Die kirchliche Sozialdoktrin weist überdies darauf hin, dass die Weitergabe des Lebens und die Aufziehung von Kindern „wohl wünschenswerte Frucht der Ehe“, aber „nicht deren einziges Ziel ist. So erbittert die Kirche mit den Eheleuten im Gottesdienst der Vermählung neben der „Frucht des Leibes“ auch „die Gaben der unvergänglichen gegenseitigen Liebe, der Keuschheit sowie der ‚Einmütigkeit von Seele und Körper‘“. Zwar sollen die Eheleute nach orthodoxer Lehre den Kindersegen erbitten und suchen. Die Leibesfrucht als letztlich von Gott zu gewährende Gabe ist jedoch offensichtlich nicht unerlässlich dafür, dass die Ehe ihren Zweck der wechselseitigen Liebe und Heiligung erfüllt:

„Deshalb kann die Kirche Wege zur Elternschaft, die mit dem Ratschluß des Schöpfers allen Lebens unvereinbar sind, nicht als moralisch gerechtfertigt akzeptieren. Falls der Mann oder die Frau unfruchtbar ist und die therapeutischen und chirurgischen Methoden der Heilung von Infertilität keine Abhilfe geschafft haben, so sollen sie ihre Kinderlosigkeit in Demut als eine besondere Berufung für ihr Leben annehmen.“

Die Kirche lehnt daher eine „Manipulation“ ab, „die im Zusammenhang mit einer Samenspende entsteht“, denn sie „verletzt die Integrität der Persönlichkeit sowie die Ausschließlichkeit der ehelichen Beziehungen“ durch den Eingriff eines Dritten. Zu den „zulässigen Mitteln ärztlicher Hilfe“ rechnet der heilige Synod „die künstliche Befruchtung mit Samenzellen des Mannes, insofern sie ja die Einheit der Ehegemeinschaft nicht beeinträchtigt, sich von der natürlichen Empfängnis nicht prinzipiell unterscheidet und im Rahmen der ehelichen Beziehung vorgenommen wird“.

Selbstbestimmung der Leihmutter

Ein weiteres zentrales Argument derer, die sich für eine Legalisierung der Leihmutterschaft einsetzen, ist die Selbstbestimmung der austragenden Frau. Diese Selbstbestimmung findet aber ihre natürliche Grenze in der Person des in ihrem Schoß heranwachsenden Menschen und ihrer gottverliehenen Würde, auf die sich – so die Worte des Synods – „auch die moralische Verurteilung der Abtreibung seitens der Kirche [stützt]“. „Unstatthaft aus orthodoxer Sicht“ sind deshalb auch „alle Varianten extrakorporaler (außerhalb des Mutterleibs erfolgender) Befruchtung, die die Erzeugung, Konservierung sowie absichtliche Vernichtung ‚überschüssiger‘ Embryonen einschließt“. Gemeint ist die Praxis bei der In vitro-Fertilisation (IVF), mehr Embryonen zu erzeugen als tatsächlich in die Gebärmutter übertragen werden. Aus medizinischen Gründen wird dabei oft eine größere Zahl befruchteter Eizellen hergestellt, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Die nicht verwendeten („überschüssigen“) Embryonen werden entweder eingefroren, für Forschung freigegeben oder vernichtet.

Sowohl die leibliche Mutter als auch der Geber des Samens als leiblicher Vater hat kraft der unauflöslichen biologischen Verbindung eine Verantwortung für das gezeugte Kind. Die Leihmutterschaft enthebt die biologischen Eltern dieser Verantwortung auf unzulässige Weise und befreit sie damit „von allen Verbindlichkeiten gegenüber denjenigen, die ‚Fleisch vom Fleische‘ der anonymen Spender sind“.

Jenseits dieser Verantwortung hat die Austragung eines Kindes für Dritte, gleich ob sie aus kommerziellen oder altruistischen Motiven geschieht, empfindliche Auswirkungen auf die Persönlichkeit der Frau in der Beziehung zur Frucht ihres Leibes. Die Sozialdoktrin spricht von einer „Zerstörung der tiefen emotionalen und geistigen Nähe, die sich zwischen der Mutter und dem Kind in der Zeit der Schwangerschaft entwickelt“. Ein Zerreißen dieser psychologischen und biologischen Bindung hat in jedem Fall „traumatische Auswirkungen sowohl auf die austragende Frau, deren mütterliche Gefühle verletzt werden, als auch auf das Kind, das nachfolgend eine Identitätskrise wird durchleiden müssen“.

Man denke an das Kind, das nun mehr als ‚Sohn‘ Jens Spahns (wortwörtlich:) gehandelt wird und für dessen kommerzielle Austragung sein Partner offenbar den Samen gegeben hat. Dieses Kind ist nicht nur schon zu Beginn seines Lebens eine öffentliche Person, sondern steht im Mittelpunkt eines ethischen Skandals, den es selbst noch weder begreifen noch beurteilen kann.

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Das Innere der Christus Erretter-Kathedrale (Foto: Wikimedia Commons)

Die Frage des Kindeswohls

Zwar wird von Befürwortern der Leihmutterschaft immer wieder, teils unter Rückgriff auf Studien, behauptet, dass das Kindeswohl durch die kommerzialisierte oder altruistische Austragung und anschließende Entfremdung von seiner biologischen Mutter keine Schäden davontrage. Die Zersplitterung der Identität muss jedoch schon für sich genommen als Schaden betrachtet werden.

Was der Synod für die Samenspende feststellt, gilt erst recht für die noch weitreichendere Aufspaltung bei der Leihmutterschaft: Sie „höhlt […] die Grundfesten der familiären Beziehungen auch insofern aus, als die Kindschaft neben der ‚sozialen‘ auch die sogenannte biologische Elternschaft voraussetzt“. Denn die moderne Leihmutterschaft trennt in nie dagewesener Weise mehrere Rollen, die natürlicherweise in einer Person vereint sind: genetische Mutter (Eizellspenderin), austragende Mutter und soziale bzw. rechtliche Mutter.

„Die Befruchtung alleinstehender Frauen mit Hilfe von Spendersamen bzw. eine Verwirklichung des 'Rechts auf Reproduktion' alleinstehender Männer und Personen von sogenannter abweichender sexueller Orientierung beraubt das werdende Kind seines Rechts auf Mutter und Vater.“

Insgesamt wird das Kind damit nicht nur – wie vorhin gezeigt – zum Objekt eines kommerziellen oder gesellschaftlichen Vertrags Dritter herabgewürdigt. Es wird als solches auch seiner fundamentalen Rechte entkleidet. Das kann so weit reichen, dass die ‚Auftraggeber‘ von der Leihmutter eine Abtreibung verlangen können, wenn das Kind – etwa aufgrund des Geschlechts oder wegen gesundheitlicher Defizite – nicht den von ihnen gewünschten Kriterien entspricht.

Abschließende Beurteilung

Ausgehend von den hier wiedergegebenen und erläuterten Überlegungen gelangt das Lehrdokument der bischöflichen Synode zu einer eindeutig verurteilenden Bewertung:

„Die Anwendung reproduktiver Methoden außerhalb der von Gott gesegneten Familie wird zu einer Form von Gottlosigkeit, die sich unter dem Deckmantel der Autonomie des Menschen wie auch der falsch verstandenen Freiheit der Person Bahn bricht.“

In der Tat haben wir gesehen, dass der Autonomiegedanke, der sich auf Selbstbestimmung und vermeintliche Rechte derer beruft, die aufgrund eines kommerziellen oder gesellschaftlichen Vertrags die Austragung eines Kindes „in Auftrag geben“, zum Einen ein unzulässiger Übergriff auf die Würde und Rechte der Person ist, das im Rahmen dieses Vertrags zum Objekt der Interessen Dritter gemacht wird: das entstehende Kind; zum Anderen eine Auflehnung gegen Gott als den „Urheber der Gabe des Lebens“ (vgl. Apg 3,15) – eines Geschenks also, auf das per definitionem kein Mensch einen Anspruch erheben kann.

Eine Kultur, die diesen Anspruch zum Menschenrecht erklärt und gegen die Würde und Rechte der Kinder ausspielt, folgt einem historisch-eschatologischen Muster, das die Offenbarung des Johannes bereits am Beispiel Babylons beschreibt – jener Stadt, deren Reichtum sich zuletzt auch aus dem Handel „von Leibeigenen und Menschenseelen“ speiste (vgl. Offb 18,13):

Wehe, wehe! Die große Stadt, in der alle, die Schiffe auf dem Meere hatten, reich wurden von ihrer Kostbarkeit! Denn in einer Stunde ist sie verwüstet worden.
(Offb 18,19)

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Der Sturz der 'Hure Babylon' – eine Allegorie der widergöttlichen Zivilisation. Aus der Handschrift 'Hortus deliciarum' der Äbtissin Herrad von Landsberg, 12. Jh. (Foto: Wikimedia Commons)

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