Österreich verbietet Schülerinnen unter 14 Jahren den Hidschab
Seit dem Schuljahr 2026/2027 ist Schülerinnen unter 14 Jahren in Österreich das Tragen muslimischer Kopftücher verboten.
In Österreich ist mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 ein Gesetz in Kraft getreten, das Mädchen unter 14 Jahren verbietet, in Schulen ihren Kopf mit einem Hidschab (muslimisches Kopftuch) zu bedecken. Die Regelung gilt sowohl für öffentliche als auch für private Bildungseinrichtungen, an denen Muslime lernen. Dies berichtet die tschechische Redaktion der UOJ.
Beim ersten Verstoß ist die Schulleitung verpflichtet, die Situation mit dem Mädchen und dessen Eltern zu besprechen. Wird der Verstoß wiederholt, wird die Schulbehörde eingeschaltet. Anschließend kann die Kinder- und Jugendhilfe benachrichtigt werden. Im äußersten Fall droht den Eltern eine Geldstrafe von 150 bis 800 Euro.
Die österreichische Regierung begründet das Verbot mit der Notwendigkeit, die Entwicklung und Selbstbestimmung der Mädchen zu schützen.
Ein ähnliches Verbot hatte der österreichische Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 2020 aufgehoben. Er kam zu dem Schluss, dass das Verbot islamischer Kopftücher gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verstieß.
Heute wird die Entscheidung erneut vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Geprüft wird, ob das Verbot mit der Religionsfreiheit, der Gleichheit und der religiösen Neutralität des Staates vereinbar ist.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass in Tschechien eine regenbogenfarbene Glasskulptur Christi aufgestellt worden war.