Vatikan verbot deutschen Bischöfen Laienpredigt in der Messe

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Ansicht des Petersdoms und der Vatikanflagge. Foto: National Catholic Register Ansicht des Petersdoms und der Vatikanflagge. Foto: National Catholic Register

Der Vatikan wies den Antrag deutscher Katholiken auf das Recht von Laien, in der Messe zu predigen, zurück und erinnerte an die unlösbare Verbindung der Predigt mit dem Weiheamt.

Am 23. Juni 2026 veröffentlichte der Vatikan ein offizielles Schreiben des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentendisziplin, in dem es untersagte, in Deutschland Ausnahmen für die Laienpredigt einzuführen. Darüber berichtet das National Catholic Register.

In Rom erklärte man, die Predigt sei ein untrennbarer Bestandteil der Liturgie und ein Akt des Lehramtes, der ausschließlich geweihten Dienern, Priestern oder Diakonen durch das Sakrament der Weihe anvertraut werde. Vertreter des Vatikans unterstrichen, dass diese Regel nicht nur eine disziplinäre Norm sei, sondern auch aus dem Wesen der Liturgie selbst hervorgehe.

Nach Ansicht des Dikasteriums ist die Verkündigung des Wortes Gottes im Gotteshaus unlösbar mit der Sendung des Klerikers und der Einheit von Wort und Sakrament verbunden. Anstatt die Kleriker durch Laien zu ersetzen, riet der Vatikan den deutschen Bischöfen, sich um die Erhöhung des Bildungsniveaus ihres Klerus zu bemühen.

Im Schreiben wurde auf die Wichtigkeit der „ständigen Fortbildung der Geistlichen“ hingewiesen, damit ihre Predigten geistlich wirksam seien. Zugleich wurden die Laien daran erinnert, dass sie in allen anderen Formen außer der Messe predigen dürfen, sofern dies dem kanonischen Recht entspricht.

Zuvor, im März dieses Jahres, hatten die deutschen Bischöfe einen Antrag auf Erlaubnis für Laien gerichtet, während der Eucharistiefeier Predigten zu halten, wobei sie sich auf „pastorale Gründe“ beriefen.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass ein Diakon der UOK bei der Rettung eines ertrinkenden Kindes in Finnland ums Leben gekommen war.

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