Keine zusätzlichen Feiertage für Muslime in Schleswig-Holstein eingeführt

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Moschee Schleswig-Holstein. Foto: taz Moschee Schleswig-Holstein. Foto: taz

Ein Kooperationsvertrag erlaubt Freistellung zu islamischen Festen – jedoch ohne neue Feiertage

Am 8. Oktober 2025 wurde berichtet, dass Muslime in Schleswig-Holstein zu Ramadan und Opferfest freinehmen dürfen. In sozialen Netzwerken sorgte dies für Empörung, da viele fälschlicherweise behaupteten, es seien zwei neue islamische Feiertage eingeführt worden. Grundlage ist jedoch ein Kooperationsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Verband der Islamischen Kulturzentren, der lediglich das Recht auf Freistellung an religiösen Feiertagen bestätigt – ähnlich wie beim Buß- und Bettag für Protestanten.

Die Regelung schafft keine zusätzlichen Feiertage: Wer freinehmen möchte, muss dafür Urlaub oder Zeitausgleich nutzen. Das Bildungsministerium betonte, dass diese Möglichkeit bereits seit Jahren besteht und keine neuen Gesetze eingeführt wurden. Auch die Behauptung, Bundeskanzler Friedrich Merz wolle den Pfingstmontag abschaffen, ist laut ARD-faktenfinder falsch – der Feiertag bleibt bestehen.

Zuvor berichtete die UOJ, dass die ROKA eine neue offizielle Website veröffentlicht hat.

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