Gericht schützt Gebet vor Abtreibungsklinik in Regensburg

Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Friedliche Gebetswachen bleiben trotz neuem Gesetz erlaubt – ADF International spricht von Sieg für Versammlungsfreiheit
Zwei Gerichte haben zugunsten von Lebensschützern entschieden: Die monatlichen Gebetsversammlungen vor einer Regensburger Abtreibungseinrichtung dürfen weiterhin stattfinden. Die Stadt hatte auf Grundlage des neuen Schwangerschaftskonfliktgesetzes Einschränkungen erlassen, doch sowohl das Verwaltungsgericht Regensburg als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärten diese Auflagen für den Veranstalter „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V." für unzulässig. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal „kath.net".
Bei den monatlichen Gebetswachen versammeln sich Teilnehmer in rund 40 Metern Entfernung zur Abtreibungseinrichtung zum stillen Gebet. Ohne Banner, Lautsprecher oder aktive Ansprache beten sie für die betroffenen Frauen, die ungeborenen Kinder sowie das Klinikpersonal. Einige der Teilnehmer halten dezente religiöse Symbole wie Rosenkränze oder Kreuzanhänger, gelegentlich werden auch Flyer mit Hilfsangeboten bereitgehalten – jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Ziel der Aktion ist es laut Veranstalter, im Geist christlicher Nächstenliebe Präsenz zu zeigen und durch das stille Gebet auf die Würde des menschlichen Lebens aufmerksam zu machen.
„Diese Entscheidung schützt die Versammlungsfreiheit – auch im sensiblen Kontext von Lebensrecht und Gebet. Friedliche Versammlungen, Religionsausübung und freundliche Hilfsangebote dürfen nicht pauschal verboten werden", kommentierte Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International, die Entscheidung. ADF leistet für Lebensschutzinitiativen juristische Unterstützung.
Die UOJ berichtete zuvor über den „Marsch fürs Leben" in Wien.


