Polens Verfassungsgericht kippte Gesetz zur Anerkennung von EU-Homo-Ehen

01. August, 21:03 Uhr
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Polnische und LGBT-Flagge. Foto: KI-Generation Polnische und LGBT-Flagge. Foto: KI-Generation

Das Tribunal erklärte die Registrierung im EU-Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Verbindungen für verfassungswidrig und verwies auf den Schutz von Ehe und Familie.

Der Verfassungsgerichtshof Polens verbot, gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen Ländern der Europäischen Union geschlossen wurden, anzuerkennen und in die staatlichen Register einzutragen. Das Gericht erklärte derartige Verfahren für dem Grundgesetz des Landes widersprechend. Darüber berichtet die ukrainische Redaktion der UOJ.

Der Beschluss der Richter fiel einstimmig und ist endgültig. Der Gerichtshof entschied, dass die Registrierung ausländischer Verbindungen den 18. Artikel der Verfassung verletzt, der die Ehe ausschließlich als Bund von Mann und Frau definiert. Die Richter unterstrichen, dass die Festlegung der Familienpolitik das Recht Polens selbst sei und nicht das der europäischen Gerichte.

„Die Ehe als Bund von Mann und Frau sowie die Familie, die Mutterschaft und die Vaterschaft stehen unter dem Schutz und der Obhut der Republik Polen“, zitierte das Gericht aus der Verfassung. Der Beschluss blockierte faktisch die Anordnung des EU-Gerichtshofs, der von Warschau verlangte, den Status gleichgeschlechtlicher Paare anzuerkennen, um deren Rechte zu gewährleisten.

Gegenwärtig gehört Polen zu den vier Ländern der Europäischen Union (neben Bulgarien, Rumänien und der Slowakei), in denen jegliche Formen offizieller gleichgeschlechtlicher Beziehungen verboten sind. Etwa 70 % der Bevölkerung des Landes sind Katholiken, für die der Schutz der traditionellen Familie eine Schlüsselfrage bleibt.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass der Vandalismus in Kirchen in Rheinland-Pfalz zugenommen hat.

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