Vatikanstaat erhielt ein neues Grundgesetz

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Der Petersdom in der Vatikanstadt. Foto: freepik Der Petersdom in der Vatikanstadt. Foto: freepik

Papst Leo XIV. unterzeichnete eine neue Verfassung mit 25 Artikeln, die unter anderem die Leitung des Governatorats durch eine Ordensfrau rechtlich verankert.

Papst Leo XIV. hat am 31. Juli 2026 ein neues Grundgesetz für den Staat der Vatikanstadt unterzeichnet. Die neue Verfassung ersetzt mit sofortiger Wirkung den bisherigen Text aus dem Jahr 2023 und umfasst 25 Artikel. Sie berücksichtigt mehrere gesetzliche Änderungen der vergangenen Jahre und passt die staatliche Ordnung an neue Anforderungen der Verwaltung an. Darüber berichtete Vatican News.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die bereits Ende 2025 eingeführte Regelung, wonach der Vorsitz der Päpstlichen Kommission des Vatikanstaates nicht mehr ausschließlich Kardinälen vorbehalten ist. Damit wird die Ernennung von Schwester Raffaella Petrini zur Präsidentin des Governatorats und zur Vorsitzenden der Kommission rechtlich verankert. Zudem präzisiert das Grundgesetz die Aufgaben des Governatorats und der Generalsekretäre sowie die Zusammenarbeit der vatikanischen Behörden.

Darüber hinaus enthält die neue Verfassung Bestimmungen zur Finanzverwaltung, die Transparenz sowie ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben vorschreiben. Auch die Unabhängigkeit der Gerichte und das Recht auf Verteidigung werden bekräftigt. Nach vatikanischer Auffassung dient das neue Grundgesetz dazu, den besonderen Charakter des Vatikanstaates zu sichern und die Unabhängigkeit des Heiligen Stuhls dauerhaft zu gewährleisten.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass das Kloster in München zahlreiche Besucher beim Tag der offenen Tür begrüßt hatte.

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