Vatikan ordnete Beteiligung Andersgläubiger an diözesanen Synodalversammlungen an

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Petersplatz. Foto: Exaudi News Petersplatz. Foto: Exaudi News

Papst Leo XIV. erklärte Synodalität zu einem neuen „geistlichen Stil“; die Instruktion „Recollecting“ empfiehlt, Vertreter anderer Religionen als Beobachter in die Arbeitsgruppen und Versammlungen einzuladen.

Der Vatikan hat den katholischen Diözesen vorgeschrieben, Vertreter anderer Religionen in synodale Gruppen und örtliche Versammlungen einzubeziehen. Einem neuen Dokument mit dem Titel „Recollecting“ zufolge sollen Andersgläubige zu Beobachtern im Prozess der umfassenden „Transformation“ der kirchlichen Leitung werden. Darüber berichtete die ukrainische Redaktion der UOJ.

Das Generalsekretariat der Synode gab eine 19-seitige Instruktion heraus, die die Ordnung der Vorbereitung auf die bewertenden Versammlungen festlegt, die für die erste Hälfte des Jahres 2027 geplant sind. Der Vatikan empfiehlt den Bischöfen, Vertreter anderer Konfessionen und Religionen als Beobachter sowohl in die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen als auch unmittelbar zu den Versammlungen selbst einzuladen. Die Form ihrer Teilnahme kann je nach örtlichen Bedingungen und „kulturellem Kontext“ variieren.

Im veröffentlichten Leitfaden wird hervorgehoben, dass die Synodalität keine Arbeitsmethode, sondern ein neuer „geistlicher Stil“ sei, der aus dem Hören und dem Dialog hervorgehe. Papst Leo XIV. erklärte, dass die Begegnungen in den Gemeinden sich in einen „Ort der Konversion“ (der Umkehr) verwandeln müssten und nicht in einen bloßen Austausch von Ideen bleiben dürften. Das Dokument legt faktisch einen Algorithmus für die ständige Veränderung der Identität und Lebensweise der katholischen Strukturen durch die Einführung synodaler Praktiken und Strukturen fest.

Der Plan zur Umsetzung der Vorschriften ist bis 2028 angelegt. Nach dem Abschluss der Etappen in den Diözesen und auf den Kontinenten wird eine umfassende kirchliche Versammlung im Oktober 2028 in Rom das Ergebnis dieses „Weges der Umkehr“ endgültig festschreiben.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass ein Unternehmer katholische Taufen mit 500 Euro belohnen möchte.

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