In Tschechien wurde die Istanbul-Konvention wegen Gender-Ideologie abgelehnt
Die tschechische Regierung hob den Beschluss des vorherigen Kabinetts zur Fortsetzung der Ratifizierung des Dokuments auf, weil darin der Begriff „Gender“ anstelle des biologischen Geschlechts enthalten ist.
Die Regierung Tschechiens hob den Beschluss des vorherigen Ministerkabinetts zur Fortsetzung der Ratifizierung der Istanbul-Konvention auf und beendete damit offiziell den Prozess ihrer Prüfung auf Regierungsebene. Darüber berichtet die tschechische Ausgabe iROZHLAS.
Es geht um die Aufhebung eines Beschlusses, der im Juni 2023 von der Regierung Petr Fialas gefasst worden war und die weitere Förderung des Ratifizierungsverfahrens der Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, vorsah.
Wie die Ausgabe feststellt, wurde die jetzige Entscheidung der Regierung ohne eigene Pressemitteilung getroffen und auf Pressekonferenzen nicht öffentlich erörtert. Ihr Inhalt wurde bekannt, nachdem Journalisten das Dokument veröffentlicht hatten.
Die Entscheidung setzte die Haltung des tschechischen Senats fort, der bereits am 24. Januar 2024 die Ratifizierung der Konvention nicht unterstützt hatte. Damals erhielt das Dokument nicht die erforderliche Stimmenmehrheit.
Während der Debatte erklärten Senatoren, die gegen die Ratifizierung auftraten, das Dokument enthalte ideologische Bestimmungen, die über den Kampf gegen Gewalt hinausgingen. Insbesondere nannte Senator Zdeněk Hraba die Konvention ein „ideologisches Dokument“, während der stellvertretende Senatsvorsitzende Jiří Oberfalzer darauf hinwies, dass im Text wiederholt der Begriff „Gender“ anstelle des biologischen Geschlechts verwendet werde.
Gegner des Dokuments verweisen außerdem auf Artikel 12 der Konvention, der die Staaten verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung stereotyper Rollen von Männern und Frauen zu ergreifen. Ihrer Meinung nach fördert dies die Einführung des Gender-Konzepts als soziales Konstrukt, das unabhängig vom biologischen Geschlecht sei.
Als Alternative entwickelte das polnische Institut Ordo Iuris den Entwurf einer Konvention über die Rechte der Familie. Das Dokument sieht den Schutz der Familie als grundlegender Zelle der Gesellschaft vor, definiert die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau und enthält nach Ansicht seiner Autoren keine ideologischen Bestimmungen, die mit der Gender-Theorie verbunden sind.
Die Istanbul-Konvention wurde 2011 vom Europarat angenommen und soll angeblich der Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt dienen. Zugleich löste sie in mehreren europäischen Ländern wegen der Verwendung des Begriffs „Gender“ und der damit verbundenen Bestimmungen Diskussionen aus.
Zuvor berichtete die UOJ, dass Polens Präsident ein Veto gegen Gesetze über Homo-Ehen eingelegt hatte.