Britischer Lehrer aus katholischer Schule entlassen, weil er LGBT kritisierte
Ein 60-jähriger Pädagoge verlor seine Stelle, nachdem er in einer katholischen Akademie Homosexualität als psychische Krankheit bezeichnet hatte; die Aufsichtsbehörde erteilte ihm ein sechsjähriges Lehrverbot.
In Großbritannien wurde dem Pädagogen William Garwood das Recht entzogen, an einer katholischen Schule zu unterrichten, weil er die LGBT-Ideologie kritisiert hatte. Darüber berichtet die Daily Mail.
Die Teaching Regulation Agency (TRA) untersagte dem 60-jährigen Lehrer aufgrund seiner Äußerungen über Homosexuelle und Transgender-Personen für sechs Jahre die Ausübung der Lehrtätigkeit.
Der Vorfall ereignete sich in der katholischen St. Mary's Academy in West Yorkshire nur drei Tage nach Garwoods Arbeitsbeginn. Während einer Geschichtsstunde in der 11. Klasse erklärte der Pädagoge den Schülern, dass er Vertreter nicht-traditioneller Orientierung für »psychisch krank« halte. Zudem betonte er, dass hinter der Förderung des Transgenderismus Milliardäre stünden, die die Massenmedien nutzten, um das Bewusstsein der Menschen zu beeinflussen.
Im Verlauf der Untersuchung bestand Garwood auf seinem Recht, religiöse Überzeugungen zu haben. Der muslimische Pädagoge behauptete, dass seine Position mit der islamischen Lehre und den "traditionellen britischen Werten" übereinstimme. Er beschuldigte die Kommission einer politischen Reaktion auf seine Worte und nannte das Verfahren einen Versuch emotionaler Manipulation.
Die Disziplinarkommission erkannte die Äußerungen des Lehrers als "offensichtlich unangemessen" und nicht zum Lehrplan gehörend an. Die Experten merkten an, dass derartige Urteile im schulischen Umfeld diskriminierenden Charakter trügen und Kinder negativ beeinflussen könnten. Im Beschluss der TRA heißt es, dass Garwoods Handlungen erheblich über den Rahmen der zulässigen pädagogischen Praxis hinausgingen.
Infolgedessen wurde William Garwood untersagt, mindestens bis Juni 2032 in den Unterricht zurückzukehren. Nach Ablauf dieser Frist kann er einen Antrag auf Aufhebung des Verbots stellen, doch bis dahin bleibt die Entscheidung in Kraft.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass Unbekannte in Istanbul einen armenischen Kirchenfriedhof geschändet hatten.