Erzbischof erklärte katholische Transgender-Trauung in Argentinien für nichtig

20. Februar, 13:18 Uhr
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Die Kathedrale von Corrientes: Nach einer umstrittenen Feier stellte das Erzbistum die kirchenrechtliche Ungültigkeit der Trauung klar. Foto: Dario Alpern/Wikipedia Die Kathedrale von Corrientes: Nach einer umstrittenen Feier stellte das Erzbistum die kirchenrechtliche Ungültigkeit der Trauung klar. Foto: Dario Alpern/Wikipedia

Nach umstrittenem Eheschließungsritus in Corrientes verweist Erzbischof José Adolfo Larregain auf kirchenrechtliche Mängel und erlässt formelles Dekret

Die versuchte kirchliche Eheschließung eines Transgender-Paares hat in Argentinien für kirchenrechtliche Debatten gesorgt. Das römisch-katholische Erzbistum Corrientes stellte klar, dass aufgrund fehlender Voraussetzungen kein gültiges Sakrament zustande gekommen sei, wie das katholische Nachrichtenportal CNA am 19. Februar 2026 berichtete.

Am 28. Januar 2026 hatte der Priester Fernando Luis Gómez in der Pfarrei Nuestra Señora de Pompeya einen katholischen Trauungsritus für zwei bekannte LGBT-Aktivisten gefeiert. Nach Angaben der Beteiligten seien im Vorfeld Gespräche geführt worden; kirchliche Dokumente seien jedoch laut Erzdiözese nie eingereicht worden.

Erzbischof José Adolfo Larregain erklärte Mitte Februar, die Verbindung sei „ipso facto“ nichtig. Grund seien Mängel bei Materie und Form des Sakraments. Ein formelles Nichtigkeitsdekret sei dennoch erlassen worden, zudem habe die Kirchenleitung disziplinarische Schritte geprüft.

Kirchenrechtlich gilt die Ehe gemäß can. 1055 §1 CIC als Bund zwischen Mann und Frau. Obwohl dies biologisch zunächst gegeben schien, sah die Erzdiözese eine fehlende Voraussetzungen für das Sakrament, da die Partner in vertauschten Geschlechterrollen auftraten und möglicherweise weitere Ehehindernisse bestanden. Der beteiligte Priester kündigte an, die Verfahren künftig zu verschärfen, um Verwirrung in der Gemeinde zu vermeiden.

Erzbischof Larregain betonte zugleich die seelsorgliche Verantwortung der Kirche: Offenheit gegenüber allen Menschen bedeute nicht, dass Sakramente ohne die notwendigen Voraussetzungen gespendet werden könnten. In diesem Zusammenhang verwies er auf die vatikanische Erklärung „Fiducia supplicans“ und die Notwendigkeit, Segnungen klar vom Eheritus zu unterscheiden.

Die UOJ berichtete zuvor, dass die Neuerscheinung „Fels und Sand“ von Erzpriester Josiah Trenham die orthodoxe Sicht auf den Protestantismus beleuchtet.

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