Metropolit Arsenij wird laut Anwälte nicht zwangsweise operiert werden

06. Januar, 20:46 Uhr
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Metropolit Arsenij. Foto: Swjatogorsker Lawra Metropolit Arsenij. Foto: Swjatogorsker Lawra

Den Anwälten gelang es, die Zwangsüberführung des Metropoliten Arsenij von Swjatogorsk aus der U-Haftanstalt zur Durchführung eines chirurgischen Eingriffs zu verhindern.

Wie Vertreter der Verteidigung mitteilten, wurde Metropolit Arsenij von Swjatogorsk am 6. Januar 2025 nicht aus der Untersuchungshaftanstalt in ein örtliches Krankenhaus zur Zwangsoperation am Herzen gebracht, und solche Maßnahmen sind in naher Zukunft auch nicht geplant. Dies konnte dank des Eingreifen der Anwälte und zahlreicher Gebete der Gläubigen erreicht werden, wie die Pressestelle der Swjatogorsker Lavra mitteilte.

Die Verteidiger reichten eine offizielle Erklärung bei der medizinischen Einrichtung ein und informierten die Ärzte über die Weigerung von Metropolit Arsenij, sich zum jetzigen Zeitpunkt einer Operation zu unterziehen. Nach Angaben der Anwälte benötigt der Metropolit zunächst eine langfristige stationäre Behandlung und Rehabilitation und erst danach einen möglichen chirurgischen Eingriff in einer spezialisierten medizinischen Einrichtung in Kiew.

Außerdem wurde berichtet, dass das Berufungsgericht von Dnipro am 5. Januar die Beschwerden der Verteidigung gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Tschetschelowsk vom 6. Dezember über die Verlängerung der Haft von Metropolit Arsenij um 60 Tage zurückgewiesen hat.

Die nächste Gerichtsverhandlung in dieser Sache ist für Dienstag, den 13. Januar, um 13:30 Uhr angesetzt.

Die Swjatogorsker Lawra bedankt sich bei allen für ihre Gebete und beglückwünschte den Gläubigen zum bevorstehenden Weihnachtsfest, wobei man dazu aufrief, weiterhin für Metropolit Arsenij zu beten und die rechtliche Verteidigung des Klosters zu unterstützen.

Metropolit Arsenij befindet sich seit über anderthalb Jahren in Haft. Während dieser Zeit hat die Verteidigung wiederholt auf die drastische Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und die Notwendigkeit einer spezialisierten Behandlung hingewiesen. Zuvor hatten die Anwälte bereits auf den Druck in Fragen der medizinischen Versorgung des Bischofs und des Hinwegsehens der vorgelegten medizinischen Unterlagen durch die Gerichte hingewiesen.

Zuvor hatte die UOJ darüber berichtet, dass Bischof Arsenij eine dringende Herzoperation in einem örtlichen Krankenhaus aufgezwungen wird.

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