Ärztetag forderte Reform des Abtreibungsrechts
Mediziner sprachen sich für Entkriminalisierung bei gleichzeitiger Beratungspflicht und Schutz der Gewissensfreiheit aus.
Die Delegierten des Deutschen Ärztetages haben sich für eine grundlegende Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen. Nach ihrem Willen soll die Beratung und Durchführung von Abtreibungen künftig nicht mehr im Strafrecht, sondern im Gesundheits- und Beratungsrecht verankert werden. Dadurch erhoffen sie sich eine bessere medizinische Betreuung und eine Abnahme der gesellschaftlichen Stigmatisierung von Frauen und Ärzten. Darüber berichtete Evangelische Zeitung.
Zugleich unterstrichen die Ärztevertreter, dass der Schutz ungeborenen Lebens auch künftig nicht vernachlässigt werden dürfe. Die verpflichtende Beratung solle daher erhalten bleiben, da sie Frauen in der Entscheidungsfindung helfe und Raum für eine verantwortungsvolle Wahl biete. Darüber hinaus müsse ein flächendeckendes Angebot an unterschiedlichen medizinischen Verfahren zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus bekräftigte der Ärztetag die grundlegende Bedeutung der Gewissensfreiheit im medizinischen Alltag. Kein Arzt und keine Ärztin dürfe zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs gezwungen werden, es sei denn in einer akuten Notlage zum Schutz der Mutter. Die Beschlüsse stehen im Zeichen einer fortwährenden gesellschaftspolitischen Diskussion über die künftige rechtliche und medizinische Gestaltung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass ein großer Bußkanon in Köln die erste Woche der Fastenzeit eröffnete.