Katholische Bischöfe gegen Löschung von Einträgen aus dem Taufregister

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Foto: Luxofluxo/Wikipedia Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Foto: Luxofluxo/Wikipedia

Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof soll klären, ob die Löschung eines Eintrags aus einem kirchlichen Taufregister verlangt werden kann.

Die katholischen Bischöfe Europas haben sich gegen die Löschung von Einträgen aus kirchlichen Taufregistern ausgesprochen. In einem Positionspapier der Kommission der katholischen Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) warnen sie vor einer Beeinträchtigung der Religionsfreiheit und der kirchlichen Autonomie. Anlass ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, nachdem eine Person, die sich von der katholischen Kirche lossagen und sämtliche Hinweise auf ihre frühere Verbindung zur Kirche entfernen lassen wollte, die Löschung ihres Taufeintrags aus dem Register des Bistums Gent verlangt hatte. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal CNA am 7. September 2026.

Die katholischen Bischöfe betonen, Taufregister seien keine Mitgliederlisten, sondern historische Aufzeichnungen über gespendete Sakramente. Die Taufe sei für die Kirche zugleich Ausdruck eines bleibenden Glaubensinhalts. Statt Einträge zu löschen, könne der Wunsch einer Person, nicht mehr als katholisch identifiziert zu werden, durch entsprechende Randvermerke dokumentiert werden.

Eine Löschung könnte nach Auffassung der COMECE zudem erhebliche kirchenrechtliche Folgen haben, da auch Firmungen, Eheschließungen und andere sakramentale Vorgänge im Taufregister vermerkt werden.

Die UOJ berichtete zuvor, dass Bischof Irenei in London predigte: „Wir können nicht so bleiben, wie wir vorher waren.“

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