Dritter Richter lehnte Verfahren gegen armenischen Katholikos ab

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Katholikos aller Armenier Karekin II. Foto: Photolure Katholikos aller Armenier Karekin II. Foto: Photolure

Das Strafverfahren gegen Karekin II. und sechs Bischöfe wurde an das Kassationsgericht überwiesen, das die Zuständigkeit klären soll.

Am 4. September 2026 lehnte in Armenien⁠ bereits der dritte Richter die Prüfung des Strafverfahrens gegen den Katholikos aller Armenier Karekin II. und sechs Bischöfe der Armenischen Apostolischen Kirche ab. Die Akten wurden dem Kassationsgericht zur Klärung der gerichtlichen Zuständigkeit übergeben, berichtet The Insider⁠.

Zunächst ging das Verfahren beim Gericht der Region Armawir ein, in der Etschmiadsin liegt. Der erste Richter trat von dem Verfahren zurück, der zweite überwies die Akten nach Eriwan, weil in der Anklage der Ort des mutmaßlichen Verstoßes nicht eindeutig angegeben worden war.

Das Verfahren gegen Karekin II. steht im Zusammenhang mit dem Konflikt um Arman Sarojan, den früheren Leiter einer der Diözesen. Nach seiner Absetzung gestattete ihm ein Gericht, vorübergehend im Amt zu bleiben. Die Entscheidung wurde jedoch nicht umgesetzt. Später wurde Sarojan seines geistlichen Ranges enthoben und gegen den Katholikos ein Strafverfahren eingeleitet.

Im Heiligen Etschmiadsin wurde die Verfolgung Karek­ins II. als rechtswidrige Einmischung des Staates in die inneren Angelegenheiten der Armenischen Apostolischen Kirche bezeichnet. Vor dem Hintergrund des Konflikts mit ihrer Führung nahmen die armenischen Behörden zudem die Reform der Kirche und den Austausch ihres Oberhaupts in das Regierungsprogramm auf.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass der Kardinal der RKK den Mord an Mönch Warsonofij scharf verurteilt hatte.

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