UNO-Ausschuss warf Indien Diskriminierung von Christen und Muslimen vor
Die Experten dokumentierten Gewalt, Zwangskonversionen und den Ausschluss christlicher und muslimischer Unberührbarer von staatlicher Hilfe.
Der Ausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung beschuldigte die indischen Behörden, die Rechte von Christen und Muslimen systematisch zu verletzen. Internationale Experten veröffentlichten einen Bericht, der die Ergebnisse der ersten seit 19 Jahren durchgeführten Überprüfung der Menschenrechtslage in Indien zusammenfasste. Dies berichtet Christian Daily.
Die Mitglieder des Ausschusses äußerten tiefe Besorgnis über die Lage von Christen und Muslimen aus den Kasten der Unberührbaren und den indigenen Stämmen. Nach dem Gesetz haben diese Bevölkerungsgruppen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Die Gläubigen dieser Gemeinschaften stehen jedoch aufgrund ihres Glaubens unter ständigem Druck.
Die Menschenrechtler dokumentierten zahlreiche Fälle von Hass und Gewalt. Radikale Gruppen führen Kampagnen zur Zwangskonversion von Christen und Muslimen zum Hinduismus. Gleichzeitig verbieten lokale Gesetze in einigen Bundesstaaten faktisch den Übertritt zum Christentum.
Die indische Gesetzgebung entzieht Christen und Muslimen aus der Kaste der Unberührbaren die Vergünstigungen, die Hindus, Sikhs und Buddhisten erhalten. Die Kommission zum Schutz der Religionsfreiheit dokumentierte zudem allein im Jahr 2025 insgesamt 747 bestätigte Vorfälle gegen Christen. Dazu gehörten die Störung von Gottesdiensten, Gewalt, Verhaftungen sowie die Vertreibung christlicher Familien aus indigenen Stämmen aus ihren Dörfern, weil sie sich weigerten, ihren Glauben abzuschwören.
Das indische Außenministerium bezeichnete die Schlussfolgerungen des Berichts als „politisch motiviert“ und „äußerst böswillig“. Indien wurde aufgefordert, innerhalb von zwei Jahren einen Bericht über die Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht der Strafverfolgungsbehörden, über die Rechte der indigenen Stämme und über die Migrationspolitik vorzulegen sowie seinen nächsten regelmäßigen Bericht bis Januar 2030 einzureichen.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass die Swjatogorsker Lawra um Hilfe für verwundete Mönche gebeten hatte.