Polnisches Verfassungsgericht kippte Homo-Ehe-Registrierung

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Polnisches Verfassungsgericht. Foto: Bankier.pl Polnisches Verfassungsgericht. Foto: Bankier.pl

Die Richter hoben die Verordnung des Ministeriums für Digitalisierung zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften einstimmig auf.

Das polnische Verfassungsgericht erklärte eine Verordnung des Ministeriums für Digitalisierung über die Registrierung ausländischer gleichgeschlechtlicher Partnerschaften für rechtswidrig. Dies berichtet Polsat News.

Der Präsident des Gerichts, Bogdan Święczkowski, teilte die einstimmige Entscheidung des dreiköpfigen Richterkollegiums mit. Zuvor hatte das Dokument des Ministeriums erlaubt, im Ausland geschlossene nichttraditionelle Ehen polnischer Staatsbürger in das polnische Register einzutragen.

Eine Gruppe von Parlamentsabgeordneten blockierte die Initiative der Beamten Anfang Juni durch eine Klage. Der Vertreter der Abgeordneten, Marcin Warchoł, erklärte, die neuen Regelungen der Behörde verstießen grob gegen die verfassungsrechtliche Definition der Familie. Seinen Worten zufolge hätten die Beamten versucht, das traditionelle Verständnis der Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau zu zerstören.

Das Ministerium plante, die neuen Dokumentenvordrucke am 23. August einzuführen. In den geänderten Formularen ersetzten die Beamten die eindeutigen Felder für Mann und Frau durch allgemeine neutrale Formulierungen. Das Gerichtsurteil stoppte die Einführung dieser Formulare vollständig und schützte die traditionellen Familienwerte im Land.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass ein georgischer Abt den Mord am Mönch in Swjatogorsk als Schmerz aller Christen bezeichnete.

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