Pro-Life-Organisationen klagten gegen neues Arbeitsgesetz in Michigan
Die Lebensschutzgruppen sehen ihre Glaubensfreiheit bedroht, weil sie befürchten, auch Abtreibungsbefürworter beschäftigen oder entsprechende Leistungen finanzieren zu müssen.
Zwei Pro-Life-Organisationen im US-Bundesstaat Michigan haben Klage gegen eine Änderung des Arbeitsrechts eingereicht. Nach ihrer Auffassung könnten sie durch das neue Gesetz gezwungen werden, Mitarbeiter einzustellen, die ihre Haltung zum Schutz des ungeborenen Lebens nicht teilen. Außerdem befürchten sie, Leistungen für Beschäftigte finanzieren zu müssen, die auch Schwangerschaftsabbrüche umfassen. Darüber berichtete 1000Plus.
Die Kläger sehen darin einen Eingriff in ihre Religions- und Gewissensfreiheit. Sie betonen, dass ihre Arbeit auf christlichen Überzeugungen beruhe und dass sie Frauen sowie Familien im Einklang mit ihrer lebensbejahenden Mission unterstützen möchten. Durch die Gesetzesänderung sehen sie diese Freiheit gefährdet.
Ein Bundesgericht hat den Organisationen zunächst eine einstweilige Verfügung erlassen. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung müssen sie die umstrittenen Bestimmungen vorerst nicht anwenden. Das weitere Verfahren könnte richtungsweisend für den Schutz der Religionsfreiheit und der Rechte christlicher Organisationen in den Vereinigten Staaten werden.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass das EU-Parlament Resolutionen zu Christenverfolgung in Nigeria und Pakistan verabschiedet hatte.