Erzbischof von Bangalore rief Obersten Gerichtshof zum Schutz der Christen auf

Gottesdienst in der Sacred Heart Cathedral in Neu-Delhi, Indien. Foto: Die Tagespost Gottesdienst in der Sacred Heart Cathedral in Neu-Delhi, Indien. Foto: Die Tagespost

Die Klage gegen religiös motivierte Gewalt könnte erstmals landesweite Schutzstandards für christliche Minderheiten in Indien festlegen.

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat sich erneut mit einer Klage des Erzbischofs von Bangalore, Peter Machado, befasst. Gemeinsam mit mehreren christlichen Organisationen fordert er einen besseren Schutz von Christen vor religiös motivierten Übergriffen. Nach Angaben der Kläger kommt es in verschiedenen Bundesstaaten regelmäßig zu Angriffen auf Kirchen, Gottesdienste und Gebetsversammlungen. Darüber berichtete die Tagespost.

Die christlichen Organisationen kritisieren, dass Vorwürfe angeblicher Zwangsbekehrungen häufig als Anlass genommen würden, gegen Christen vorzugehen oder religiöse Veranstaltungen zu stören. Zudem beklagen sie, dass Betroffene nach Gewalttaten nicht selten selbst strafrechtlich verfolgt würden. Die Zentralregierung weist diese Vorwürfe zurück und bestreitet ein systematisches Versagen der Behörden.

Mit ihrer Klage fordern die Antragsteller verbindliche Vorgaben für Polizei und Sicherheitsbehörden, um Christen und andere religiöse Minderheiten wirksamer vor Gewalt und Einschüchterung zu schützen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs könnte erstmals grundlegende Maßstäbe für den staatlichen Schutz der Religionsfreiheit in Indien festlegen.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass Patriarch Porfirije an einem neuen Dokumentarfilm über den heiligen Sava mitgewirkt hatte.

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