Ghana und Nigeria verhandelten über Religionsfreiheit an Schulen
Zwei Verfahren prüfen, ob konfessionelle Schulen ihre religiöse Identität und Kleiderordnung bewahren dürfen – ein Berufungsgericht in Nigeria gab bereits einer christlichen Schule recht.
In Nigeria hat ein Berufungsgericht entschieden, dass private Schulen ihre eigene Kleiderordnung durchsetzen dürfen. Damit hob es ein früheres Urteil auf, das muslimischen Schülerinnen das Tragen des Hijabs an der International School der Universität Ibadan erlaubt hatte. Nach Auffassung des Gerichts gelten für private Bildungseinrichtungen andere rechtliche Maßstäbe als für staatliche Schulen. Gegen die Entscheidung soll Berufung eingelegt werden. Darüber berichtete die Christian Daily.
Auch der Oberste Gerichtshof Ghanas prüft derzeit, ob die methodistische Wesley Girls' High School das Tragen von Hijabs sowie andere religiöse Praktiken einschränken darf. Das Nationale Katholische Sekretariat und die Presbyterianische Kirche Ghanas unterstützen das Recht konfessioneller Schulen, ihre christliche Identität und Traditionen zu bewahren.
Die Urteile könnten weitreichende Bedeutung für christliche Bildungseinrichtungen in Westafrika haben und das Verhältnis zwischen Religionsfreiheit und der Autonomie konfessioneller Schulen neu bestimmen.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass das serbisch-orthodoxe Kloster in Hildesheim zur Kirchweihe eingeladen hatte.