Strafe: Mutter schickte ihr Kind nicht in den Sexualkunde-Unterricht
Oberösterreichische Mutter wehrte sich gegen Geldbuße von 110 Euro
Eine Mutter aus Oberösterreich hat Einspruch gegen eine Geldstrafe in Höhe von 110 Euro eingelegt, nachdem sie ihren zehnjährigen Sohn zeitweise vom Unterricht ferngehalten hatte. Hintergrund war ein externer Sexualkunde-Workshop an der Volksschule Rutzenmoos, dessen Inhalte nach Angaben der Mutter im Vorfeld nicht offengelegt worden waren. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal CNA am 24. April 2026.
Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck verhängte die Strafe wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht. Die Mutter, Michaela Vamos-Karandish, begründete ihr Vorgehen mit ihrer elterlichen Fürsorgepflicht. Sie habe zuvor mehrfach versucht, mit Schule und Bildungsdirektion eine alternative Lösung zu finden. Zudem kritisierte sie, dass Eltern keine ausreichenden Informationen über Inhalte und Zeitpunkt der Vermittlung erhalten hätten.
Nach ihren Angaben waren im Klassenraum über zwei Wochen hinweg verschiedene Aufklärungsbücher frei zugänglich, darunter auch Werke mit expliziten Darstellungen sexueller Inhalte sowie Themen zu Geschlechtsidentität. Dies habe bei Eltern Besorgnis ausgelöst. Vamos-Karandish verwies zudem auf Berichte über belastende Reaktionen von Kindern nach vergleichbarem Unterricht, etwa Angstzustände und Albträume.
Rechtlich beruft sich die Mutter auf Artikel 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Erziehungsrecht der Eltern schützt. Unterstützung erhält sie von der ADF International. Deren Vertreter betonen, Eltern müssten über Unterrichtsinhalte informiert werden und bei Konflikten mit eigenen Überzeugungen müsse ein verhältnismäßiger Ausgleich möglich sein. Eine Verwaltungsstrafe sei in solchen Fällen unangemessen.
Bereits 2024 hatte ein ähnlicher Fall im Bezirk Vöcklabruck für Aufsehen gesorgt. Damals war einer Lehrerin vorgeworfen worden, Grundschülern ungeeignete Inhalte gezeigt zu haben. Ein Disziplinarverfahren wurde jedoch eingestellt.
Die UOJ berichtete zuvor, dass das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage der studentischen Gruppe ProLife Heidelberg gegen ihre Nichtanerkennung als studentische Initiative an der Universität Heidelberg abgewiesen hat.