Bistümer in Rheinland-Pfalz äußerten sich zu neuem Bestattungsgesetz
Die katholische Kirche begrüßte einzelne Änderungen, bekräftigte jedoch ihre Kritik an neuen Bestattungsformen außerhalb von Friedhöfen.
Die katholischen Bistümer in Rheinland-Pfalz haben sich zum Inkrafttreten der neuen Durchführungsverordnung des Bestattungsgesetzes geäußert. Vertreter der Bistümer Limburg, Mainz, Speyer und Trier sowie des Erzbistum Köln betonten, dass die Kirche Menschen auch unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen in Zeiten von Tod und Trauer seelsorglich begleiten wolle. Darüber berichtete Bistum Mainz.
Die Bistumsleitungen würdigten, dass das Gesetz nach Jahrzehnten an aktuelle gesellschaftliche Bedürfnisse angepasst wurde. Positiv bewertet wurden unter anderem erweiterte Möglichkeiten für religiös geprägte Bestattungsformen sowie Verbesserungen bei der Regelung von Bestattungsorten und bei der Beisetzung von sogenannten Sternenkindern. Gleichzeitig äußerten die Verantwortlichen weiterhin Bedenken gegenüber neuen Formen der Beisetzung außerhalb klassischer Friedhöfe, etwa der Aufbewahrung von Asche zu Hause oder der Verstreuung in der Natur.
Nach Auffassung der Kirche bleiben sichtbare und öffentlich zugängliche Grabstätten wichtige Orte des persönlichen und gemeinschaftlichen Gedenkens. Zugleich wies sie darauf hin, dass die größere Vielfalt an Bestattungsformen den Beratungsbedarf für Angehörige erhöhe. Die Bistümer kündigten an, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung der Bestattungs- und Erinnerungskultur zu beteiligen und die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen aufmerksam zu begleiten.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass ein Vortrag über heilige Frauen in Dublin gehalten wurde.