Metropolit Tychicus von Zypern legte beim Ökumenischen Patriarchen Berufung ein

Gemäß den kanonischen Regeln bleibt der Beschluss der Synode, den Metropoliten von Paphos abzusetzen, bis zur Prüfung des Appells aufgehoben.
Metropolit Tychikus von Paphos, der durch Beschluss der Synode von Zypern am 22. Mai 2025 seines Amtes enthoben wurde, legte Berufung beim Ökumenischen Patriarchen Bartholomäus ein. Dies berichtete die UOJ in Griechenlands unter Berufung auf ihre Quellen.
Diese berichten, dass gemäß Artikel 81 der Satzung der Kirche von Zypern jeder Bischof, der zur Entlassung oder Absetzung verurteilt wurde, Berufung beim Ökumenischen Patriarchen einlegen kann. Dieses Recht ist auch in der Kirche von Griechenland vorgesehen.
Gemäß dem kanonischen Recht und der Satzung der Kirche von Zypern setzt die Einreichung einer Berufung die Vollstreckung der Synodalbeschlüsse vom 22.05.2025 bis zur Prüfung der Berufung durch das Ökumenische Patriarchat aus.
Auf diese Weise, so berichtet die UOJ in Griechenland, bleibe Metropolit Tychicus formal Bischof von Paphos und gemäß der Satzung könne die Synode keinen neuen Metropoliten in Paphos wählen.
Das bedeutet mitunter, dass Erzbischof Georg von Zypern nicht mehr Stellvertreter der Metropole Paphos ist.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, der griechische Theologe Anastasios Gotsopoulos habe die Rechtswidrigkeit der Absetzung des Metropoliten von Paphos untersucht.