Wie man eine Gesellschaft domptiert

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Digitale Gewalt und staatliche Kontrolle. Illustration: UOJ Digitale Gewalt und staatliche Kontrolle. Illustration: UOJ

Zur Debatte um digitale Gewalt und staatliche Kontrolle.

Zusammenfassung: Die aktuelle Debatte um digitale Kontrolle dreht sich vordergründig vor allem um den Schutz von potenziellen Opfern. Es ist jedoch auffällig, dass sie zunehmend zur Begründung staatlicher Eingriffe in virtuelle Kommunikationsräume herangezogen wird. Hier zeigt sich ein tieferliegendes Muster: Die Verunglimpfung von traditionellen Strukturen und Rollenbildern – etwa unter dem Stichwort ‚toxische Männlichkeit‘ – dient als Legitimation für wachsende staatliche Regulierung. Zugleich wird deutlich, dass eine kulturell verunsicherte Gesellschaft, die von enthemmten Affekten und Leidenschaften geprägt ist, für einen übergriffigen Staat leichte Beute ist.

„Es ist an der Zeit, dass wir Männer aufhören, uns selbst zu belügen. Wir alle sind das Problem.“

So titelte kürzlich das Magazin Stern online in einem Artikel über den Fall um Collien Fernandes und ihren Exmann Christian Ulmen. Fernandes und Ulmen sind vor allem für ihre Tätigkeiten als Moderatoren in verschiedenen TV-Sendungen bekannt und waren von 2011 bis 2025 verheiratet. Seit März 2026 wirft Fernandes ihrem Ex-Mann öffentlich vor, unter ihrer Identität virtuell sexuelle Kontakte geknüpft und auch gefälschte, Deepfake-ähnliche pornographische Bildinhalte verbreitet zu gaben. Fernandes selbst spricht von „virtueller Vergewaltigung“, ein juristisch nicht definierter Begriff. Sie hatte deshalb Ulmen wegen verschiedener virtueller und auch physischer Missbrauchs- und Gewaltdelikte angezeigt – zunächst an ihrem Wohnort Palma de Mallorca, dann auch in Deutschland. Bisher liegt jedoch kein Gerichtsurteil vor, die Wahrheit der Vorwürfe ist also bis auf Weiteres ungeklärt und wird von Ulmen bestritten. Darüber hinaus tritt Fernandes als entschiedene Befürworterin einer virtuellen Identitätspflicht auf. Und das just in dem Moment, in dem die Ergreifung staatlicher Maßnahmen zur virtuellen Überwachung die politischen Entscheidungsträger in Berlin beschäftigt.

Für den aufmerksamen Betrachter liefern die Ereignisse wichtige Einsichten in die gesellschaftliche und politische Realität Deutschlands und der liberalen westliche Welt. Denn der politische Umgang mit dem Thema hat mit Fürsorge und Opferschutz nur wenig zu tun, dafür aber umso mehr mit der strategischen Ausweitung staatlicher Kontrollmechanismen.

Virtuelle Vergewaltigung und toxische Männlichkeit

Der Fall Fernandes-Ulmen löste seit Bekanntwerden im März hitzige Debatten aus: Einerseits geht es um ‚toxische Männlichkeit‘, also um eine Auffassung von Männlichkeit, die gewalttätiges und unterdrückerisches Verhalten gegenüber Frauen rechtfertige. Feministische Kräfte sehen den Fall Fernandes-Ulmen als Beispiel für ein solches Verhalten, das letztlich in traditionellen Rollenverhältnissen verwurzelt sei. Der „Feminist Fight Club“ und die Initiative „Nur Ja heißt ja“ riefen am 22. März in Berlin zu einer Demonstration auf, bei der sich nach Schätzung der Polizei an die 8000 Menschen  versammelten. Sie bekundeten damit auch ihre Solidarität mit Fernandes. Der Ton der Kundgebung war eindeutig. So kündete die Klimaaktivistin Luisa Neubauer: „Die Männer in der ersten Reihe, bitte erstmal die Klappe halten.“ Die Rapperin Mariybu stimmte ein Lied an, in dem sie mit vulgären Ausdrücken die sexuelle Erniedrigung von Männern verherrlichte – offenbar um es den Angehörigen des ‚toxischen Geschlechts‘ einmal heimzuzahlen.

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Demonstration am Brandenburgertor (Screenshot YouTube/Weichreite TV)

Der einleitende Satz aus dem Stern bringt den Kern der Sache auf den Punkt: Die Männer sind das Problem. Grundsätzlich. Es geht also um mehr als nur Solidaritätsbekundungen mit Fernandes als einem Opfer ‚virtueller Vergewaltigung‘. Es geht um die kollektive Anschuldigung und Demütigung von Männern, die bei dieser Kundgebung demonstrativ ausgeübt und zelebriert wird. Verbunden wird dies von der Rednerin mit der Aufforderung an das männliche Publikum, ihr eigenes Gewissen zu erforschen, ihre Schuldigkeit anzuerkennen und künftig auch in ihrem Umfeld dieses Schuldbewusstsein zu wecken.

Die Art und Weise, wie hier der ‚Spieß umgedreht‘ wird und Männer kollektiv angeprangert werden, geht über individuelle Anschuldigungen wie jene an Christian Ulmen weit hinaus. Sie dient dazu, ein grundsätzliches männliches Schuldgefühl zu kultivieren und das andere Geschlecht auch verbal zu erniedrigen, wie es etwa auf männlicher Seite in sexuellen und gewaltverherrlichenden Texten über Frauen geschieht. Darin schwingt nicht nur Rachsucht mit, sondern auch ein kollektiver feministischer Hass auf das andere Geschlecht und die offene Absicht, als Antwort auf die misogyne toxische Männlichkeit eine Kultur des Männerhasses zu etablieren.

Mit dieser Einsicht wird auch der Anstifter hinter der Sache klar erkennbar. Fjodor Dostojewskij schrieb einmal sinngemäß: Gott setzte nach dem Sündenfall Feindschaft zwischen der Schlange und der Frau, um seine Schöpfung durch den Spross der Frau – den künftigen Messias – zu retten. Im Gegenzug provozierte der Teufel Feindschaft zwischen der Frau und dem Mann, um Gottes Schöpfungsordnung zu zerstören.

Der Feind hat demnach ein Interesse daran, die Geschlechter gegeneinander aufzuhetzen. Aber nicht nur er. Wenn die göttlich gewollte Polarität der Geschlechter nicht mehr von Liebe und Hingabe geprägt ist, sondern von Misstrauen und Vorteilsnahme, von Wollust und Rachsucht, dann profitiert nicht nur der Teufel davon. Auch ein übergriffiger Staat, der seine Bürger als vereinzelte Arbeits- und Konsumträger kontrollieren und an sich binden möchte, profitiert davon, wenn natürlich gewachsene Geschlechter- und Familienverhältnisse brüchig werden, die seit Menschengedenken das sicherste Bollwerk gegen staatliche Willkür sind.

Mir virtueller Überwachung gegen digitale Gewalt?

Während ein feministischer Mainstream in Medien und Gesellschaft das Mannsein als solches problematisiert, geht die Politik noch einen Schritt weiter. Nicht nur der Mann, der Bürger an sich ist das Problem, insofern er nicht als freies und verantwortliches Individuum wahrgenommen wird, sondern als potenzieller Risikofaktor, dessen Verhalten vorsorglich überwacht werden soll.

Im Deutschen Bundestag werden derzeit Maßnahmen zur Speicherung von IP-Adressen vorangetrieben. Telekommunikationsanbieter sollen verpflichtet werden, Verbindungsdaten zu speichern und im Bedarfsfall den Behörden zur Verfolgung von Straftaten zugänglich zu machen. Für welche konkreten Delikte dies gelten soll, bleibt unbestimmt. So entsteht eine Handhabe, die nicht nur der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen kann, sondern prinzipiell jede Form unerwünschten Verhaltens erfassbar macht. Der Bürger gerät unter einen latenten Generalverdacht – ähnlich wie oben geschilderten Narrativ der toxischen Männlichkeit wird dabei eine potenzielle Schuldannahme zugrunde gelegt.

Das Bundesjustizministerium plant zudem ein Verbot sogenannter Deepfakes. Gemeint sind täuschend echt wirkende, meist KI-generierte Bild-, Audio- und Videoinhalte, in denen reale Personen in falsche oder kompromittierende Kontexte gesetzt werden. Die Forderung nach einem Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten ist zunächst nachvollziehbar. Ein pauschales Verbot oder weit gefasste Strafnormen könnten jedoch auch hier der politischen Willkür Tür und Tor öffnen, sodass nicht nur missbräuchliche, sondern auch satirische oder politisch unliebsame Inhalte von Anbietern gelöscht werden. Auch dieser Vorstoß des Gesetzgebers fügt sich damit in eine Entwicklung ein, in der reale Risiken zum Anlass genommen werden, umfassende Kontrollmechanismen zu etablieren.

Unter dem Stichwort „Transparenz“ hat sich auch Bundeskanzler Friedrich Merz am politischen Aschermittwoch der CDU am 19. Februar für eine Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. Digitale Dienste und insbesondere soziale Netzwerke sollen also nur noch unter echtem, verifiziertem Namen genutzt werden. Offiziell dient dies der Bekämpfung von Hassrede und strafbaren Inhalten. Tatsächlich würde eine solche Regelung jedoch einen der letzten Räume relativer Anonymität im öffentlichen Diskurs beseitigen. Gerade dort, wo Menschen sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht offen äußern können – etwa aus beruflichen, sozialen oder politischen Zwängen –, würde die freie Meinungsäußerung erheblich eingeschränkt. Dieser Schritt vom anonymen Individuum zum identifizierbaren Nutzer würde das Projekt des digitalen ‚gläsernen Bürgers‘ endgültig zur Realität werden lassen.

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Friedrich Merz beim Politischen Aschermittwoch der CDU im Jahr 2020 (Wikimedia Commons)

In denselben Zusammenhang gehört auch die Diskussion um Diskussion um Altersbeschränkungen bis hin zu einem möglichen Social Media-Verbot für Minderjährige. Auch hier wird mit einer schützenden Absicht argumentiert: Kinder und Jugendliche sollen vor schädlichen Inhalten, Cybermobbing und anderen Formen digitaler Gewalt bewahrt werden. Was in der Theorie sinnvoll klingt, wirft in der praktischen Umsetzung erhebliche Probleme auf. Denn eine wirksame Altersverifikation ist kaum möglich, ohne dass sämtliche Nutzer – auch Erwachsene – ihre Identität offenlegen müssen.

In der Zusammenschau entstünde durch die genannten Maßnahmen also ein engmaschiges Überwachungsnetz, in dem alle Bürger verdachtsunabhängig erfasst würden. Digitale Plattformen werden umfassenden Datensammlern, staatliche Zugriffe werden erleichtert. Dabei ist die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen mit Blick auf den Schutz potenzieller Opfer umstritten. Gerade jene, die im virtuellen Raum missbräuchliche oder problematische Inhalte verbreiten, werden sich von Regulierungen wie Klarnamenpflicht, IP-Speicherung oder Altersverifikation kaum aufhalten lassen. Technische Umgehungsmöglichkeiten – etwa über ausländische Plattformen oder alternative Zugänge – sind leicht verfügbar. Die Eingriffe treffen daher überwiegend gesetzestreue Nutzer, während der Nutzen für den Schutz vor realen Gefahren begrenzt bleibt.

Die geplanten Maßnahmen werden dabei ausgerechnet von demselben medialen und gesellschaftlichen Mainstream begrüßt, der unter dem Stichwort der ‚toxischen Männlichkeit‘ das Mannsein kollektiv problematisiert. Nicht zufällig haben wir es in beiden Fällen mit einer nicht persönlichen, sondern potenziellen und strukturellen Schuldunterstellung zu tun: der Mann und der Bürger sind grundsätzlich ein Problem nicht nur als tatsächliche, sondern als potenzielle Täter, die sich deshalb (zu ihrem eigenen und ihrer weiblichen Mitmenschen Wohl, versteht sich) der staatlichen Kontrolle unterwerfen sollen.

Unterwegs zum ‚Tierstaat‘

So entsteht ein System, in dem die Logik der präventiven Überwachung die reaktive Gewaltausübung des Staates ablöst – zum angeblichen Schutz aller Beteiligten. Ähnlich wie bei der Forderung nach physischer Überwachung im öffentlichen Raum geht es darum, sich häufenden Gewalttaten vorzubeugen anstatt tieferliegende Probleme zu lösen. An die Stelle einer Auseinandersetzung mit kulturellen, sozialen und moralischen Fehlentwicklungen tritt eine technokratische Verwaltung von Risiken, die ihrerseits der Ausweitung der staatlichen Aufsicht über alle Lebensbereiche Vorschub leistet.

Der Philosoph Michel Foucault beschrieb ein solches System der totalen Überwachung als Panoptikum (dt. etwa „das Allsehende“). Wie ein Beiträger der UOJ zu dieser Thematik jüngst schrieb: „In diesem Zusammenhang wird Treue gegenüber dem System zur einzigen Voraussetzung für das physische Überleben. Der freie Wille wird durch relativen Komfort und Sicherheit ersetzt.“ Wir werden sogleich darauf eingehen, was das bedeutet.

In der Debatte um die oben geschilderten Maßnahmen gegen digitale Gewalt erfüllen Szenarien wie der Fall Fernandes-Ulmen eine spezifische Funktion: Sie nötigen die Gesellschaft dazu, sich lieber mit eingeimpften Schuldkomplexen wie dem der toxischen Männlichkeit zu beschäftigen, als mit den wahren Ursachen der sexuellen Enthemmung und Verrohung und der Gefahr eines kontrollsüchtigen Staates. Unlängst wurde bekannt, dass Fernandes seit Jahren beste Beziehungen zu der staatlich geförderten linken „Nichtregierungsorganisation“ HateAid unterhält. Diese hatte bereits im Februar einen Gesetzesvorschlag gegen sexualisierte Deepfakes an das Bundesjustizministerium gesendet, der nun weitgehend übernommen wurde.

Die Vorgänge zeigen nicht nur, wie angebliche NGOs als ideologische Impulsgeber in der Politik fungieren können. Sie zeigen auch, wie der politische Komplex aus Regierung und nichtstaatlichen Vorfeldorganisationen die Leidenschaften seiner Bürger gegeneinander ausspielt. Indem Ängste geschürt, Schuldzuschreibungen verallgemeinert und moralische Frontlinien verhärtet werden, entsteht ein Klima, das ein Eingreifen des Staates als vermeintlicher Retter unumgänglich erscheinen lässt.

Die gesellschaftliche Unruhe wird nicht befriedet, sondern funktionalisiert: Sie liefert den Anlass für immer neue Maßnahmen. So entsteht ein Kreislauf, in dem moralische Empörung und staatliche Kontrolle einander wechselseitig verstärken. Die eigentlichen kulturellen und sozialen Ursachen bleiben unangetastet: Denn eine Gesellschaft, die unentwegt mit ihren eigenen Leidenschaften beschäftigt ist und Wollust, Neid, Hass, Empörung sogar als Ausdruck von Emanzipation und Befreiung feiert, ist nicht nur ein Nährboden virtueller und physischer Gewalt, sondern auch leichte Beute für einen übergriffigen Staat.

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Das Große Tier aus dem Manuskript der Bamberger Apokalypse, 10.-12. Jh. (Wikimedia Commons)

Sicherheit und Komfort ersetzen in diesem System den freien Willen, insofern nicht die sittliche Veredelung der Menschen, sondern ihre Einhegung durch staatliche Regulierung im Vordergrund steht. Einen solchen Staat, der sich selbst als Gehege für einen Menschenpark begreift, können wir in doppeltem Sinne als ‚Tierstaat‘ bezeichnen: Einerseits, weil die Bürger zu reinen Funktionselementen eines Systems gemacht werden, das ihre animalischen Impulse kanalisiert und steuert. Andererseits auch, weil dieser Staat sich zunehmend dem apokalyptischen System des Großen Tieres annähert, das sich vor allem durch einen überbordenden Konsumismus und allumfassende soziale Kontrolle auszeichnet.

Die christliche Antwort

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Heiliger Justin von Celije (Wikimedia Commons)

Dem gegenüber steht die christliche Auffassung, die ebenso realistisch wie idealistisch ist. Realistisch, weil sie um die Gefallenheit des Menschen wie auch der Menschheit weiß und ihr in den Mysterien und den christlichen Tugenden die nötigen Heilmittel zur Verfügung stellt. Idealistisch, weil sie die Verbesserung der Gesellschaft nicht auf dem Wege totaler staatlicher Regulierung sucht, sondern in der persönlichen Vervollkommnung jedes Einzelnen innerhalb der göttlichen Ordnung, für die der Staat lediglich den Rahmen zur Verfügung stellen kann. Das erfordert natürlich eine Besinnung der Politik auf die Grundlagen der christlich-kulturellen Erbes. In diesem Sinne wollen wir mit folgenden Worten des heiligen Justin von Celije schließen, der diesen Sachverhalt mit unübertrefflicher Klarheit zum Ausruck gebracht hat:

„Um zur vollkommenen Gesellschaft zu gelangen [...] muss jede Persönlichkeit, die dazu zählt, durch persönliche Askese die gottmenschlichen Gebote Christi, das heißt die gottmenschlichen Tugenden Christi erleben. Das ist der Weg, der durch den Gottmenschen Christus in der Bergpredigt für die unsterbliche Lösung aller persönlichen und gesellschaftlichen Probleme aufgezeigt ist. Dieser Christusweg, dieser gottmenschliche Weg ist – der einzige Weg auf diesem Planeten Gottes, der zur vollkommenen Lösung sowohl der Probleme der menschlichen Persönlichkeit als auch der menschlichen Gesellschaft führt.

(Hl. Justin von Celije, Kommentar zum Matthäusevangelium, S. 299)

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