Polens Parlament stimmt für Lockerung des Abtreibungsrechts

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Das polnische Parlament in Warschau hat zwei Gesetzentwürfe zur Lockerung des Abtreibungsrechts verabschiedet. Über die endgültige Umsetzung ist noch nicht entschieden. Archivfoto: Rafał Zambrzycki/Parlamentsverwaltung Das polnische Parlament in Warschau hat zwei Gesetzentwürfe zur Lockerung des Abtreibungsrechts verabschiedet. Über die endgültige Umsetzung ist noch nicht entschieden. Archivfoto: Rafał Zambrzycki/Parlamentsverwaltung

Zwei Gesetzentwürfe passieren den Sejm; Präsident Karol Nawrocki könnte sein Veto einlegen.

Das polnische Parlament hat zwei Gesetzentwürfe zur Lockerung des strengen Abtreibungsrechts angenommen. Die Vorlagen sehen vor, Schwangerschaftsabbrüche bei schweren Fehlbildungen des ungeborenen Kindes wieder zu erlauben und die Strafbarkeit der Beihilfe zu illegalen Abtreibungen aufzuheben. Staatspräsident Karol Nawrocki, der sich für den Schutz des Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod einsetzt, könnte beide Vorhaben mit einem Veto stoppen. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal domradio.de am 21. Oktober 2026.

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Erbprinz Alois hat sein Veto gegen eine vom Parlament beschlossene Fristenregelung eingelegt. Er begründet die Entscheidung mit dem Schutz des ungeborenen Lebens.

Der Sejm stimmte am Dienstag mit 233 gegen 203 Stimmen dafür, Schwangerschaftsabbrüche bei einer hohen Wahrscheinlichkeit schwerer und irreparabler Fehlbildungen oder lebensbedrohlicher Erkrankungen des ungeborenen Kindes wieder zuzulassen. Eine entsprechende Regelung war Ende 2020 vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben worden. Der zweite Gesetzentwurf, der die Bestrafung von Beihilfe und Anstiftung zu illegalen Abtreibungen abschaffen soll, wurde mit 217 gegen 213 Stimmen angenommen. Nun muss der Senat über beide Vorlagen beraten.

Bildungsministerin Barbara Nowacka von der Bürgerkoalition begrüßte die Abstimmungen als Schritt zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Sie betonte, Frauen sollten selbst über Schwangerschaft und Kinderzahl entscheiden können, und erklärte, das Thema gehe „Ultras und Bischöfe“ nichts an. Die Regierungskoalition von Ministerpräsident Donald Tusk wertete das Votum als politischen Erfolg. Tusk hatte eine Reform bereits vor der Parlamentswahl 2023 versprochen; ein erster Anlauf war im Juli 2024 gescheitert.

Polen zählt weiterhin zu den Ländern Europas mit den strengsten Abtreibungsgesetzen. Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit nur bei Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter sowie nach einer Vergewaltigung oder bei Inzest erlaubt. Während sich die Regierung für eine Lockerung einsetzt, hält Präsident Nawrocki am Lebensschutz fest. Sein Präsidialamt deutete an, dass er gegen beide Gesetze ein Veto einlegen könnte. In Polen gibt es regelmäßig Demonstrationen für den Schutz des ungeborenen Lebens, die jedoch bislang nicht die Größenordnung der Proteste gegen das Verfassungsgerichtsurteil von 2020 erreichen.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass israelische Siedler in Taybeh Häuser von Christen in Brand gesetzt hatten.

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