Liechtenstein: Erbprinz stoppte Liberalisierung des Abtreibungsrechts
Erbprinz Alois hat sein Veto gegen eine vom Parlament beschlossene Fristenregelung eingelegt. Er begründet die Entscheidung mit dem Schutz des ungeborenen Lebens.
In Liechtenstein hat Erbprinz Alois eine geplante Liberalisierung des Abtreibungsrechts verhindert. Der seit 2004 mit den Regierungsgeschäften betraute Thronfolger legte sein Veto gegen eine Reform ein, die der Landtag am 2. September 2026 mit einfacher Mehrheit angenommen hatte. Diese hätte Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt. Der Erbprinz erklärte, eine solche Fristenregelung werde dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut nicht gerecht. Darüber berichtete Kirche und Leben.
Nach geltendem liechtensteinischem Recht sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten. Seit 2015 bestehen jedoch Ausnahmen von der Strafbarkeit, etwa bei einer ungewollten Schwangerschaft oder einer persönlichen Notlage, sofern der Eingriff ärztlich vorgenommen wird. Erbprinz Alois zeigte sich offen für andere Reformen, darunter die Aufhebung des Werbeverbots sowie Verbesserungen bei der Beratung, Begleitung und Unterstützung von Frauen vor, während und nach einer Schwangerschaft.
Bereits vor der parlamentarischen Abstimmung hatte sich das Erzbistum Vaduz gegen die Einführung einer Fristenregelung ausgesprochen. Bischof Benno Elbs von Feldkirch, der das Erzbistum verwaltet, verwies auf die bestehenden gesellschaftlichen und staatlichen Rahmenbedingungen. Nach Medienberichten handelt es sich um das erste gesetzgeberische Veto des Erbprinzen. Die liechtensteinische Verfassung räumt dem Fürstenhaus eine entscheidende Rolle bei der Gesetzgebung ein, sodass ein Gesetz nicht gegen dessen Willen in Kraft treten kann.
Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass die ROKA-Gemeinde in Augsburg eine Feier zum 90-jährigen Bestehen angekündigt hatte.
