Niederlande: Erstmals Euthanasie bei zweijährigem Kind gebilligt

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In den Niederlanden erfolgte die Euthanasie bei einem zweijährigen Kind. (Symbolbild) In den Niederlanden erfolgte die Euthanasie bei einem zweijährigen Kind. (Symbolbild)

Prüfungskommission sah Voraussetzungen der seit 2024 geltenden Regelung für Kinder bis zwölf Jahre als erfüllt.

In den Niederlanden ist erstmals die Euthanasie eines zweijährigen Kindes nach der seit Februar 2024 geltenden Regelung für schwer kranke Kinder im Alter von ein bis zwölf Jahren von einer Prüfungskommission als sorgfältig beurteilt worden. Ein Arzt beendete auf Wunsch der Eltern das Leben des Kindes, das nach ärztlicher Einschätzung unter einer schweren und aussichtslosen Erkrankung litt. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal CNA am 17. September 2026.

Das Kind war während eines Auslandsurlaubs nach nur 26 Schwangerschaftswochen geboren worden. Eine spätere Kernspintomografie zeigte eine weitreichende Schädigung des Gehirns. Im Alter von acht Monaten stellten die Ärzte ein infantiles epileptisches Spasmen-Syndrom fest, das früher als West-Syndrom bezeichnet wurde. Als das Kind fast zwei Jahre alt war, schätzten die Ärzte sein Entwicklungsalter auf etwa sechs Wochen. Eine verbale Entwicklung habe nicht stattgefunden; eine zerebrale Sehstörung habe zudem die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme stark eingeschränkt. Nach Angaben der Prüfungskommission sahen die Eltern und der Arzt trotz medizinischer und nichtmedizinischer Maßnahmen keine Verbesserung des Zustands.

Die niederländische Prüfungskommission „Beoordelingscommissie LZA-LP&K“ veröffentlichte ihr Urteil am 9. September. Sie kam zu dem Schluss, dass der Arzt angesichts der Summe der Erkrankungen, der sehr begrenzten Möglichkeiten des Kindes, positive Lebenserfahrungen zu machen, und der erwarteten weiteren Verschlechterung zu der Überzeugung gelangen konnte, dass ein unerträgliches Leiden vorlag.

Die Vorsitzende der Prüfungskommission, Polly van Dijk, bezeichnete die Entscheidung der Eltern und des Arztes als besonders einschneidend. Die Euthanasie bleibt nach niederländischem Strafrecht grundsätzlich strafbar; Straffreiheit kann sich für den Arzt aus dem Rechtfertigungsgrund des Notstands ergeben. Das Urteil wurde deshalb an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Nach Angaben der niederländischen Behörden führt eine positive Prüfung durch die Kommission in der Regel nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens.

Kritik an der Regelung und dem Fall äußerte der christliche Patientenverband NPV. Er erklärte, das für das niederländische Euthanasiegesetz grundlegende freiwillige und wohlüberlegte Verlangen könne bei Kindern nicht angewandt werden. Bereits 2020 hatte Kardinal Willem Eijk, Referent für Medizinethik der niederländischen Bischofskonferenz, vor einer Ausweitung der Euthanasie auf Kinder gewarnt. Er verwies darauf, dass sich die Kriterien für Euthanasie in der niederländischen Diskussion über Jahrzehnte ausgeweitet hätten. Die katholische Kirche lehnt Euthanasie und assistierten Suizid grundsätzlich ab.

Die UOJ berichtete zuvor, dass Priester Sebastian Schmitt neuer zweiter Vorsitzender der DOM-Gesellschaft ist.

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