Polen: Katholische Bischofskonferenz fordert Verbot von Leihmutterschaft

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Bischof Józef Wróbel SCJ unterzeichnete die Stellungnahme des Bioethik-Expertenteams der Polnischen Bischofskonferenz gegen Leihmutterschaft. Archivfoto: Polnische Bischofskonferenz Bischof Józef Wróbel SCJ unterzeichnete die Stellungnahme des Bioethik-Expertenteams der Polnischen Bischofskonferenz gegen Leihmutterschaft. Archivfoto: Polnische Bischofskonferenz

Bioethik-Experten sehen in der Praxis eine Verletzung der Menschenwürde und fordern staatliche Maßnahmen gegen entsprechende Angebote.

Das Expertenteam für Bioethik der katholischen Bischofskonferenz in Polen hat Leihmutterschaft entschieden abgelehnt. In einer am 27. August 2026 veröffentlichten Stellungnahme forderten die katholischen Experten die polnischen Behörden zu „unverzüglichem und entschiedenem Handeln“ auf, um Leihmutterschaft durch polnische Staatsbürger und entsprechende Angebote von Unternehmen in Polen zu verhindern, wie die katholische Nachrichtenagentur KAI berichtete.

Das Expertenteam begründete seine Haltung unter anderem mit der Verbindung zwischen Leihmutterschaft und künstlicher Befruchtung. Leihmutterschaft sei nur mithilfe künstlicher Reproduktionstechniken, in der Regel durch In-vitro-Fertilisation, möglich. Die Experten verwiesen dabei auf mögliche gesundheitliche, entwicklungsbedingte und psychologische Folgen dieser Verfahren.

Besonders kritisch bewertete das Gremium Angebote, die die Geburt eines gesunden Kindes garantierten. Solche Zusagen könnten nach Ansicht der Experten dazu führen, dass ungeborene Kinder mit festgestellten genetischen oder Entwicklungsstörungen durch Abtreibung getötet würden. Dies sei moralisch verwerflich und könne nach polnischem Recht strafbar sein.

Zugleich bezeichnete das Expertenteam Leihmutterschaft als eine Praxis, die Merkmale internationalen Menschenhandels aufweise. Kinder würden dabei wie Gegenstand einer Transaktion behandelt und nicht als Personen mit einer unveräußerlichen Würde, hieß es. Auch die Behandlung von Frauen, die ihren Körper für eine Leihmutterschaft zur Verfügung stellten, sei eine unzulässige Objektifizierung. Eine formelle Zustimmung ändere daran nichts, insbesondere wenn wirtschaftliche Not die Entscheidung beeinflusse.

Das Expertenteam erklärte, Leihmutterschaft sei eine „in sich böse Tat“ und mit dem christlichen Glauben und der christlichen Moral unvereinbar. Der Wunsch nach einem Kind dürfe nicht als Recht auf ein Kind verstanden werden. Ein Kind sei kein Eigentum seiner Eltern und dürfe weder Gegenstand einer kommerziellen Transaktion noch eines Geschäftsmodells sein.

Abschließend forderten die katholischen Bioethik-Experten die Behörden der Republik Polen auf, rasch Maßnahmen zu ergreifen. Ziel müsse es sein, die Inanspruchnahme von Leihmutterschaft durch polnische Staatsbürger zu verhindern und gegen Unternehmen vorzugehen, die entsprechende Verfahren auf polnischem Staatsgebiet anbieten. Die Stellungnahme wurde im Namen des Expertenteams von Bischof Józef Wróbel unterzeichnet.

Die UOJ berichtete zuvor, dass Erzpriester Matthias Zierenberg in Limburg Gottes Bund mit den Menschen als Halt in einer zunehmend unsicheren Welt beschrieb.

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