Menschenrechtler kritisierten Urteil im Fall einer 13-jährigen Christin in Pakistan

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Frau hält eine Pakistan-Flagge. Foto: freepik Frau hält eine Pakistan-Flagge. Foto: freepik

Das Gericht sprach den mutmaßlichen Entführer des Mädchens frei und gewährte ihm das Sorgerecht, obwohl die Minderjährige erklärte, zur Falschaussage gezwungen worden zu sein.

Menschenrechtsorganisationen haben ein Gerichtsurteil in Pakistan kritisiert, das einer mutmaßlich entführten und zwangsverheirateten 13-jährigen Christin die Rückkehr zu ihrem mutmaßlichen Entführer erlaubt. Das Mädchen war nach Angaben von Aktivisten im Juni in Faisalabad entführt worden. Nach ihrer Befreiung erklärte sie vor Gericht, unter Druck gesetzt worden zu sein, sich als volljährig auszugeben. Darüber berichtete kath.net.

Der Beschuldigte legte eine Konversions- und Heiratsurkunde mit einem nach Angaben der Kritiker manipulierten Geburtsdatum vor. Trotz widersprüchlicher Aussagen und eines angeordneten Altersgutachtens sprach das Gericht dem Mann das Sorgerecht zu und setzte ihm eine Kaution. Menschenrechtsaktivisten kritisieren zudem, dass das Mädchen im Gerichtssaal wegen eines möglichen Abfalls vom Islam eingeschüchtert worden sei.

Organisationen wie Voice for Justice sehen in diesem Fall ein schwerwiegendes Versagen des Rechtsstaats und fordern die pakistanischen Behörden auf, amtliche Geburtsdokumente stärker zu berücksichtigen und gefälschte Unterlagen nicht anzuerkennen. Auch das Europäische Parlament hatte Pakistan zuletzt aufgefordert, entschlossener gegen Entführungen, Zwangskonversionen und Kinderehen von Minderjährigen vorzugehen und religiöse Minderheiten besser zu schützen.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass die neue Ausgabe von „Der Bote“ der Deutschen Diözese erschienen ist.

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