Estnische Kirche forcht die Kündigung des Mietvertrags ihrer Kanzlei in Tallinn an

Die Kanzlei des Metropoliten von Tallinn und ganz Estland in der Pikkstraße 64 in Tallinn. Foto: tallinn Die Kanzlei des Metropoliten von Tallinn und ganz Estland in der Pikkstraße 64 in Tallinn. Foto: tallinn

Die Kirche wandte sich an den Staatsgerichtshof Estlands, um das Recht auf die Nutzung der Räumlichkeiten der Kanzlei des Metropoliten von Tallinn und ganz Estland zu verteidigen.

Die Estnische Christliche Orthodoxe Kirche legte beim Staatsgerichtshof Estlands eine Kassationsbeschwerde ein und ficht damit die Kündigung des Mietvertrags ihrer Kanzlei in Tallinn an, meldet die ukrainische Redaktion der UOJ.

Es handelt sich um die stadteigenen Räumlichkeiten in der Pikk-Straße 64, in denen die Kanzlei des Metropoliten von Tallinn und ganz Estland untergebracht ist. Die Abgeordneten der Tallinner Stadtversammlung, Sander Andla und Henri Arras, richteten eine Anfrage an den Bürgermeister, um zu klären, ob die Kirche das Gebäude weiterhin nutzt und welche Schritte die städtischen Behörden beabsichtigen, zu unternehmen.

Zuvor hatte das Kreisgericht Harju die Entscheidung der Stadtbezirksverwaltung Kesklinn zur Kündigung des Mietvertrags als rechtmäßig anerkannt. Im Juni bestätigte das Bezirksgericht Tallinn diesen Beschluss. Vertreter der Stadtverwaltung erklärten daraufhin, dass sie die Rückgabe der Räumlichkeiten an die Stadt erwarteten.

Die Estnische Christliche Orthodoxe Kirche machte von dem gesetzlich vorgesehenen Recht auf weitere Anfechtung Gebrauch und wandte sich an die höchste Gerichtsinstanz des Landes. Bis zur Prüfung der Kassationsbeschwerde verbleibt die Kanzlei weiterhin in den Räumlichkeiten in der Pikk-Straße 64.

Die Beschwerde ging am Montag beim Staatsgerichtshof ein. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war der Termin für den Beginn ihrer Prüfung noch nicht festgelegt.

Zuvor hatte die UOJ berichtet, dass ein Gericht in Pakistan den christlichen Eltern ihre von Muslimen entführte Tochter nicht zurück gegeben hatte.

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