Berliner Landgericht verurteilt Ehepaar nach Friedhofsdiebstählen zu Haftstrafen

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Das Berliner Landgericht hat ein Ehepaar wegen einer Serie von Friedhofsdiebstählen verurteilt. Symbolfoto: A. Savin/Wikipedia Das Berliner Landgericht hat ein Ehepaar wegen einer Serie von Friedhofsdiebstählen verurteilt. Symbolfoto: A. Savin/Wikipedia

Diebstähle von Grabschmuck und kunsthistorisch bedeutsamen Bronzeplastiken in mehreren Städten – Jesus-Figur von Kindergrab als besonders verwerfliche Tat gewertet

Das Berliner Landgericht hat ein Ehepaar aus Mecklenburg-Vorpommern wegen einer Serie von Friedhofsdiebstählen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten zwischen 2023 und 2025 zahlreiche Bronzeplastiken, Skulpturen und weiteren Grabschmuck von Friedhöfen in mehreren deutschen Städten entwendet. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal Domradio.de am 10. Juli 2026.

Der 68-jährige Ehemann wurde wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in 28 Fällen sowie versuchten Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt. Seine Ehefrau erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten. Nach Überzeugung des Gerichts stahlen die beiden nachts mit schwerem Werkzeug Grabschmuck und Kunstwerke von Friedhöfen in Berlin, Hamburg, Lübeck, Rostock und Potsdam. Einige der entwendeten Objekte galten als kunsthistorisch bedeutsam, das schwerste wog rund 150 Kilogramm.

Besonders schwer wog nach Ansicht der Richter der Diebstahl einer Jesus-Figur von einem Kindergrab in Berlin. Für diese Tat verhängte das Gericht allein eine Einzelstrafe von zwei Jahren. Das Diebesgut verkaufte das Ehepaar teilweise an einen 57-jährigen Hehler, der die Gegenstände mit Gewinn weiterveräußerte. Er wurde wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in 18 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Bis auf eine Skulptur konnten sämtliche gestohlenen Gegenstände ihren Eigentümern zurückgegeben werden. Für das nicht wieder aufgefundene Kunstwerk muss das Ehepaar 8.000 Euro Schadensersatz leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die UOJ berichtete zuvor, dass der britische König Charles nicht mehr „Verteidiger des Glaubens“ ist.

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