Heiliges Kloster Sinai: Ägyptens Oberster Gerichtshof verschiebt Prozess
Dritte Vertagung der Berufungsverhandlung – Gespräche zwischen dem ägyptischen Staat und Erzbischof Simeon sollen weiterlaufen.
Die Sorge um die Zukunft des Heiligen Katharinenklosters am Sinai hält an. Die für Sonntag, den 23. August 2026, angesetzte Anhörung über die Berufung der Klosterbruderschaft gegen eine Entscheidung zum Eigentums- und Rechtsstatus des historischen Klosters in Ägypten wurde erneut verschoben. Es handelt sich bereits um die dritte Vertagung des Verfahrens. Darüber berichtete die Orthodoxian News Agency am 25. August 2026.
Das dem Patriarchat von Jerusalem kirchenrechtlich zugeordnete Katharinenkloster befindet sich seit Monaten in einem Streit mit dem ägyptischen Staat über den rechtlichen Status und die Eigentumsverhältnisse an der Klosteranlage, den umliegenden Gärten und weiteren religiösen Stätten und Grundstücken. Eine Entscheidung eines Gerichts in Ismailia hatte die bisherigen Besitz- und Nutzungsrechte des Klosters infrage gestellt und dem ägyptischen Staat eine stärkere Verfügungsgewalt über die betreffenden Flächen eingeräumt. Die Mönchsgemeinschaft befürchtet dadurch eine Gefährdung ihrer jahrhundertealten Präsenz am Sinai und hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.
Bereits vor der nun verschobenen Anhörung hatten vier Europaabgeordnete der griechischen PASOK am 19. August die Europäische Kommission aufgefordert, zu den Entwicklungen Stellung zu nehmen. Sie äußerten insbesondere Bedenken hinsichtlich der Anerkennung der Rechtspersönlichkeit des Klosters sowie der bislang verweigerten Anerkennung seines gewählten Erzbischofs und Abtes, des Archimandriten Simeon (Papadopoulos).
Nach einem Bericht der griechischen Zeitung „Ta Nea“ wird die erneute Verschiebung als Hinweis auf laufende Verhandlungen zwischen dem ägyptischen Staat und dem Erzbischof und Abt des Klosters, Archimandrit Simeon (Papadopoulos), gewertet. Die Gespräche sollen abseits der Öffentlichkeit stattfinden. Nach Einschätzung der Zeitung könnte es sich um die letzte Vertagung handeln, sodass innerhalb des kommenden Monats eine Einigung erzielt werden könnte.
Nach dem derzeit bekannten Stand soll eine Vereinbarung das Eigentum an den betreffenden Stätten beim ägyptischen Staat als archäologische Denkmäler belassen, zugleich aber den dauerhaften Besitz und die Nutzung durch das Heilige Kloster ohne finanzielle Entschädigung sichern. Damit könnte eine Lösung gefunden werden, die den staatlichen Eigentumsanspruch mit der weiteren Nutzung der Stätten durch die Mönchsgemeinschaft verbindet.
Das im 6. Jahrhundert gegründete Katharinenkloster am Fuß des Sinai gehört seit 2002 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Der Streit um seinen rechtlichen Status und die Eigentumsverhältnisse hat deshalb nicht nur kirchliche, sondern auch internationale Bedeutung.
Die UOJ berichtete zuvor, dass Erzpriester Slobodan Tijanić in Frankfurt das Evangelium vom reichen Jüngling als Aufruf deutete, sich von dem zu lösen, was im eigenen Herzen den Platz Gottes einnimmt.