Gericht lehnte Anklage gegen 75-jährige Abtreibungsgegnerin ab
Justiz sieht derzeit keine Beweise für strafbare Beeinflussung vor Abtreibungsklinik
Ein Gericht im schottischen Glasgow hat die Anklage gegen die schottische Großmutter Rose Docherty vorläufig abgewiesen. Die 75-Jährige war wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das schottische Zensurzonengesetz, das vor Abtreibungseinrichtungen gilt, festgenommen worden. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal CNA am 29. April 2026.
Der zuständige Richter am Glasgow Sheriff Court entschied am Montag, 27. April, dass die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatbestand nachweisen konnte. Docherty war im September 2025 vor dem Queen Elizabeth University Hospital festgenommen worden, nachdem sie ein Schild mit einem Gesprächsangebot gehalten hatte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gebe es bislang keine Beweise dafür, dass sich jemand durch ihr Verhalten beeinflusst gefühlt habe. Auf Nachfrage des Gerichts räumte die Anklage ein, aktuell keine Grundlage für eine Verurteilung zu besitzen. Das Verfahren wurde daher vorläufig eingestellt, kann jedoch bei neuen Beweisen wieder aufgenommen werden.
Docherty erklärte nach der Entscheidung, sie sei allein wegen eines friedlichen Gesprächsangebots verfolgt worden. Sie habe niemanden angesprochen, keine Diskussionen geführt und keinen Zugang blockiert. Das schottische Gesetz untersagt jedoch jegliche „Beeinflussung“ im Umkreis von 200 Metern um Einrichtungen, die Abtreibungen anbieten.
Kritik kam von der Menschenrechtsorganisation ADF International, die die Verteidigung unterstützte. Rechtsberater Jeremiah Igunnubole bezeichnete das Vorgehen als unverhältnismäßig und warnte vor einer Kriminalisierung friedlicher Meinungsäußerung. Bereits ein früheres Verfahren gegen Docherty war 2025 ohne Gerichtsverhandlung eingestellt worden.
Die UOJ berichtete zuvor, dass nach einem Angriff auf eine Nonne in Jerusalem ein Verdächtiger festgenommen wurde.