Hostien an Hunde verfüttert – Bistum Chur verzichtet auf Exkommunikation
Der katholische Bischof Joseph Maria Bonnemain sieht keinen sakrilegischen Vorsatz bei
Nach einem Vorfall in der römisch-katholischen Zürcher Pfarrei Guthirt, bei dem Gläubige konsekrierte Hostien mit Hunden teilten, hat das Bistum Chur in der Schweiz seine Untersuchung abgeschlossen – und trotz schwerwiegender Verstöße auf kirchenrechtliche Höchststrafen verzichtet. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal kath.net am 30. April 2026.
Der Vorfall ereignete sich am 4. Oktober 2025 im Rahmen einer Tiersegnung, die witterungsbedingt in die Kirche verlegt und mit einer Eucharistiefeier verbunden wurde. Während der Liturgie gaben drei Personen Teile der konsekrierten Hostien an ihre Hunde weiter. Der Vorgang löste unter Gläubigen einer breiten Empörung aus und führte zu einer offiziellen Untersuchung durch das Bistum.
Im Zentrum der Prüfung steht die Frage, ob ein Sakrileg im Sinne des Kirchenrechts vorliegt, das automatisch die Exkommunikation nach sich ziehen würde. Laut Bistum habe sich jedoch „eindeutig gezeigt“, dass die tatsächliche nicht mit sakrilegischer Absicht gehandelt hatte. Ohne den vorsätzlichen Willen zur Schändung könnte das Delikt rechtlich nicht als Sakrileg gewertet werden, weshalb auf die Tatstrafe verzichtet werde.
Gleichzeitig bezeichnet das Bistum den Vorfall als „höchst bedauerlich“. Als Konsequenz wurde ein Klausurtreffen mit dem Team der Pfarrei Guthirt angesetzt, um die Ereignisse aufzuarbeiten und das Verständnis für die Eucharistie zu vertiefen. Ziel sei es, ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern.
Innerkirchlich stößt die Entscheidung auf Kritik. Stimmen aus dem kirchlichen Umfeld sehen offene Fragen und befürchten eine Schwächung des Respekts vor dem Altarsakrament. In der betroffenen Pfarrei dürfte die Debatte über den Umgang mit der Eucharistie weiter anhalten.
Die UOJ berichtete zuvor, dass der orthodoxe Medienkanal Photisis TV ein neues Video zum Leidensweg Jesu Christi veröffentlichte.