Die Grünen im Bundestag wollen Krankenhäuser zu Abtreibungen zwingen
Antrag im Deutschen Bundestag sorgt für rechtliche und politische Kontroversen – AfD und CDU/CSU dagegen
Die Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag hat einen Antrag eingebracht, der Kliniken künftig zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verpflichten könnte – auch kirchliche Einrichtungen sollen sich demnach nicht mehr verweigern dürfen. Zudem sollen Abbrüche verpflichtender Bestandteil der medizinischen Ausbildung werden. Darüber berichtete die Wochenzeitung Junge Freiheit am 14. April 2026.
Zur Begründung verweisen die Abgeordneten der Grünen in ihrem Antrag auf eine aus ihrer Sicht „unzureichende Versorgungslage“ für ungewollt Schwangere. Kritiker und Fachvertreter widersprechen jedoch und verweisen auf Studien, darunter die sogenannte Elsa-Studie, die überwiegend eine gute Erreichbarkeit entsprechender Einrichtungen feststellen.
Rechtlich ist der Vorstoß umstritten. Der Vorschlag, das bisher geltende Recht zur Verweigerung der Mitwirkung für Einrichtungen aufzuheben, könnte nach Einschätzung von Juristen verfassungswidrig sein. Schwangerschaftsabbrüche gelten in Deutschland weiterhin grundsätzlich als rechtswidrig und sind nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Eine gesetzliche Verpflichtung zu solchen Eingriffen würde daher einen Widerspruch in der Rechtsordnung darstellen, so Experten.
Politisch stößt der Antrag auf Widerstand. Vertreter von Union und AfD kündigten an, dagegen zu stimmen, und kritisieren insbesondere einen möglichen Eingriff in die Gewissensfreiheit sowie die Autonomie kirchlicher Träger.
Die UOJ berichtete zuvor, dass Metropolit Irinej über Pläne für eine orthodoxe Universität in Serbien sprach.