Griechenland: Gericht bestätigte Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare

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Das obersten Verwaltungs- und Verfassungsgerichts Griechenlands sieht die Rechte der Orthodoxen Kirche nicht eingeschränkt. Das obersten Verwaltungs- und Verfassungsgerichts Griechenlands sieht die Rechte der Orthodoxen Kirche nicht eingeschränkt.

Staatsrat sieht Verfassung, EU-Recht und Kinderrechte gewahrt – Kritik von Priestern

Der Staatsrat, das oberste Verwaltungs- und Verfassungsgericht Griechenlands, hat am 20. März 2026 entschieden, dass die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare mit der griechischen Verfassung, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem EU-Recht vereinbar ist. Sechs Richter stimmten gegen die Entscheidung. Darüber berichtete der Nachrichtendienst Östliche Kirchen

Das Gericht stellte fest, dass die Ausweitung der zivilen Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare weder die Rechte verschiedengeschlechtlicher Paare noch die kirchliche Ehe beeinträchtige. Die Traditionen der Orthodoxen Kirche in Fragen von Ehe und Familie würden durch das staatliche Gesetz nicht eingeschränkt, da deren Befolgung auf dem freien Willen der Gläubigen beruhe. Zugleich würdigte das Gericht die historische Rolle der Orthodoxie in der griechischen Gesellschaft, betonte jedoch, dass sich moralische Vorstellungen im Laufe der Zeit entwickeln könnten.

Bereits im Februar 2024 war mit dem Gesetz 5089/2024 die gleichgeschlechtliche Ehe in Griechenland legalisiert worden, trotz Widerstands der Griechischen Orthodoxen Kirche. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes hatte der Staatsrat bereits im Mai 2025 bestätigt. Das aktuelle Urteil erfolgte nach einer Klage von zwei Vereinen und einer Non-Profit-Organisation, die das Gesetz aufheben lassen wollten. Das Gericht entschied zudem, dass das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare nicht gegen den verfassungsmäßigen Schutz von Kindern verstoße.

Kritik kam von der Heiligen Vereinigung griechischer Geistlicher. In einer Stellungnahme erklärte sie, Griechenland habe als säkularer Staat zwar das Recht, Gesetze zu verabschieden, die religiösen Normen widersprechen, dennoch seien die religiösen und sozialen Traditionen sowie die Gefühle des Volkes nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die Vereinigung äußerte außerdem Bedenken hinsichtlich der Situation von Kindern, denen bei Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare entweder ein mütterliches oder ein väterliches Vorbild fehle.

Die UOJ berichtete zuvor, dass der rumänisch-orthodoxe Weihbischof Sofian die Fastenzeit als spiritueller Aufstieg zu Gott beschrieb.

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