ALfA verurteilte Leihmutterschaft als Menschenrechtsverletzung

09:05
30
Cornelia Kaminski kämpft gegen Leihmutterschaft. Foto: Screenshot YouTube Cornelia Kaminski kämpft gegen Leihmutterschaft. Foto: Screenshot YouTube

Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski kündigt internationalen Kongress am 6. März in Berlin an

Die Lebensrechtsorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) kritisiert die Praxis der Leihmutterschaft scharf und spricht von einem „himmelschreienden Unrecht“. Anlass ist ein internationaler Kongress, den die Organisation Anfang März in Berlin ausrichtet, wie das katholische Nachrichtenportal CNA am 6. Februar 2026 berichtete.

ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski erklärte, Leihmutterschaft widerspreche dem Anspruch der Organisation, Frauen und Kinder zu schützen. In der Praxis würden Leihmütter häufig vertraglich zu Abtreibungen verpflichtet, wenn sogenannte Bestelleltern dies verlangten.

Zur Untermauerung der Kritik verweist Kaminski auf Einschätzungen von Reem Alsalem, UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Kinder. Diese beschreibe Leihmutterschaft als von Ausbeutung geprägte Praxis, die patriarchale Strukturen festige, Frauenkörper instrumentalisiere und Kinderwünsche zu Marktobjekten mache. Alsalem wird als Referentin am Berliner Kongress teilnehmen.

Kaminski betonte, man habe bewusst eine unabhängige UN-Expertin eingeladen, um zu zeigen, dass die Kritik an Leihmutterschaft Teil einer breiten menschenrechtlichen Debatte sei. Eine Unterscheidung in „Leihmutterschaft light“ gebe es nicht; das Grundproblem liege in der vollständigen Verfügbarkeit über den Körper der Leihmutter.

Rückendeckung erhält diese Position auch von der katholischen Kirche. In der Erklärung Dignitas infinita, veröffentlicht 2024 mit Genehmigung von Papst Franziskus durch das Dikasterium für die Glaubenslehre, wird Leihmutterschaft als Verletzung der Würde des Kindes verurteilt. Der Vatikan betont, ein legitimer Kinderwunsch dürfe nicht zu einem „Recht auf ein Kind“ werden.

Die UOJ berichtete zuvor, dass ein Gericht entschied, dass das Klinikum Lippstadt einem Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche außerhalb seiner Leitungsfunktion nicht verbieten darf.

Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, wählen Sie den Text aus und drücken Sie Strg + Eingabetaste oder Fehler ausbessern, um ihn der Redaktion zu melden
Wenn Sie einen Fehler im Text finden, markieren Sie ihn mit der Maus und drücken Sie Strg+Enter oder diese Schaltfläche Wenn Sie einen Fehler im Text finden, markieren Sie ihn mit der Maus und klicken Sie auf diese Schaltfläche Der ausgewählte Text ist zu lang!
Weiterlesen