UN-Expertin: „Leihmutterschaft ist Gewalt – nicht Fürsorge“

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Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem. Screenshot von YouTube Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem. Screenshot von YouTube

Bericht der Sonderberichterstatterin fordert vollständiges weltweites Verbot und warnt vor Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen

Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, hat am 11. Oktober 2025 vor der UN-Generalversammlung ihren Bericht zur weltweiten Praxis der Leihmutterschaft vorgestellt. Darin fordert sie ein vollständiges globales Verbot aller Formen der Leihmutterschaft. Die Praxis sei strukturell gewaltförmig, nahezu immer kommerziell organisiert und verletze grundlegende Menschenrechte von Frauen und Kindern, berichtete die katholische Nachrichtenagentur CNA.

Laut Bericht werden Leihmütter durch Verträge oft zu medizinischen Eingriffen gezwungen, etwa zu Kaiserschnitten oder selektiven Abtreibungen. In vielen Fällen seien sie Überwachung, Mobilitätseinschränkungen und psychischem Druck ausgesetzt. Besonders gravierend sei die wirtschaftliche Ausbeutung: Viele Leihmütter erhielten nur einen Bruchteil der vereinbarten Vergütung, während Vermittlungsagenturen den Großteil einbehielten. Medizinische Versorgung bei Komplikationen oder Fehlgeburten fehle häufig.

Auch die psychischen und körperlichen Belastungen seien massiv: Fast 40 Prozent der Leihmütter äußerten laut Studien negative Gefühle gegenüber ihrer Entscheidung, ein Drittel entwickelte Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung. Kinder würden nach der Geburt sofort von ihren Müttern getrennt – mit möglichen langfristigen Auswirkungen auf ihre emotionale Entwicklung. Zudem seien Leihmütter oft gesundheitlichen Risiken wie Hormonbehandlungen ausgesetzt.

Der Bericht stützt sich auf über 120 Beiträge von Betroffenen, Fachleuten und Organisationen. Unterstützt wird Alsalems Forderung von über 200 zivilgesellschaftlichen Gruppen aus 40 Staaten, darunter die Casablanca-Erklärung. Sie empfiehlt den Staaten ein Verbot nach skandinavischem Modell: Die Leihmütter sollen nicht strafrechtlich verfolgt, wohl aber Käufer, Agenturen und Kliniken sanktioniert werden. Langfristig müsse ein verbindlicher internationaler Vertrag zum Verbot von Leihmutterschaft geschaffen werden.



Die UOJ berichtete zuvor, dass das Gebet vor Abtreibungsklinik in Regensburg gerichtlich geschützt ist.

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