Landesarbeitsgericht stärkte Chefarzt im Abtreibungsstreit
Das Gericht in Hamm entschied, dass das Klinikum Lippstadt einem Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche außerhalb seiner Leitungsfunktion nicht verbieten darf.
Im Streit um Einschränkungen bei Schwangerschaftsabbrüchen hat ein Chefarzt des Klinikums Lippstadt vor dem Landesarbeitsgericht Hamm einen Teilerfolg erreicht. Das Gericht entschied, dass das Krankenhaus ihm entsprechende Eingriffe zwar im Rahmen seiner Tätigkeit als Chefarzt untersagen darf. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für seine Arbeit als Kassenarzt und seine private Praxis in Bielefeld. Darüber berichtete die Tagesschau.
Damit kann der Mediziner außerhalb seiner Chefarzttätigkeit wieder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen, etwa in Fällen schwerer fetaler Erkrankungen oder fehlender Lebensfähigkeit des Kindes. Auch im Klinikum sind solche Eingriffe möglich, sofern sie im Rahmen seiner ambulanten Tätigkeit als Vertragsarzt erfolgen. Die interne Dienstanweisung des Hauses bleibt jedoch bestehen und erlaubt Schwangerschaftsabbrüche im stationären Bereich weiterhin nur in wenigen Ausnahmesituationen, etwa bei akuter Lebensgefahr für Mutter oder Kind.
Auslöser des Konflikts war die Fusion eines evangelischen mit einem katholischen Krankenhaus, nach der am Standort strengere Vorgaben für Schwangerschaftsabbrüche eingeführt wurden. Das Gericht bestätigte grundsätzlich das Recht des kirchlichen Trägers, bestimmte medizinische Leistungen im eigenen Haus auszuschließen. Die Haltung des Chefarztes zur Durchführung von Abbrüchen stößt jedoch auf erhebliche Kritik und sorgt seit längerem für öffentliche Kontroversen. Das Verfahren wurde von Demonstrationen begleitet, bei denen mehrere hundert Menschen für den Schutz ungeborenen Lebens eintraten.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass Bischof Clement ein Gebetsgottesdienst vor einer Abtreibungsklinik in New York feierte.