Verbot aufgehoben: Gebet vor Abtreibungsklinik in Regensburg wieder erlaubt
Gerichte kippten 100-Meter-Verbotszone – politischer Druck auf die Behörde offenbart
Nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Stadt Regensburg ihre Einschränkungen für Gebetsversammlungen vor Abtreibungseinrichtungen aufgehoben. Die Behörden hatten im Sommer eine 100-Meter-Verbotszone verhängt, die stille Gebete in der Nähe der Einrichtungen untersagte. Darüber berichtete das katholische Nachrichtenportal CNA.
Der Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ hatte gegen die Maßnahme geklagt und Recht bekommen. Die Richter stellten klar, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz keine pauschalen Bannmeilen für Meinungsäußerungen vorsieht. Die Stadt zog daraufhin ihre Anordnung zurück.
Die Menschenrechtsorganisation ADF International sprach von einem Sieg für Religions- und Versammlungsfreiheit. Ihr Jurist Felix Böllmann betonte, friedliches Gebet dürfe nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Auch der Anwalt des Vereins, Torsten Schmidt, begrüßte die Entscheidung und warnte zugleich vor politischem Einfluss auf behördliche Entscheidungen.
Laut den im Verfahren offengelegten Akten soll auf die Stadt Regensburg politischer Druck ausgeübt worden sein, um gegen die Gebetsversammlungen vorzugehen. Nach Angaben von Rechtsanwalt Schmidt habe sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner für ein Einschreiten der Stadt eingesetzt. Beobachter kritisierten, der Fall zeige problematisch enge Verbindungen zwischen Politik und Verwaltung.
Die UOJ berichtete zuvor, dass eine evangelische Pfarrerin in Berlin vier Männer in einer sogenannten „Polyhochzeit“ gesegnet hatte.