Schweiz: Über 80 Prozent nordafrikanischer Asylsuchender in Strafverfahren erfasst
Schweizer Politiker forderten schnellere Abschiebungen von straffällig gewordenen Asylsuchenden.
In der Schweiz wurden 80,5 Prozent der Asylsuchenden aus nordafrikanischen Staaten – Marokko, Algerien und Tunesien – im Jahr 2024 mindestens einmal als Beschuldigte in einem Strafverfahren erfasst. Das berichtete Apollo News unter Berufung auf die Schweizer Zeitung Blick, der eine interne Auswertung des Staatssekretariats für Migration (SEM) vorliegt.
Zum Vergleich: Bei Asylsuchenden aus allen übrigen Herkunftsstaaten lag der Anteil der als Beschuldigte erfassten Personen bei 12,3 Prozent. Dabei handelt es sich nicht um rechtskräftige Verurteilungen, sondern um Personen, die in Strafverfahren als Beschuldigte geführt wurden.
Das SEM betont zugleich, dass die Mehrheit der Asylsuchenden insgesamt nicht polizeilich auffällig werde. Nach Angaben des Amtes wurden im Jahr 2025 96 Prozent aller Asylsuchenden in der Schweiz keiner Straftat beschuldigt. Zugleich weist das SEM darauf hin, dass insbesondere junge Männer aus nordafrikanischen Staaten überdurchschnittlich häufig mit sicherheitsrelevanten Vorfällen in Bundesasylzentren in Verbindung gebracht werden.
Als Reaktion auf diese Entwicklung hatte die Schweiz bereits ein beschleunigtes 24-Stunden-Verfahren für aussichtslose Asylgesuche eingeführt. Nach Angaben der Behörden sank nach Einführung dieser Verfahren die Zahl der Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten in den Bundesasylzentren deutlich; auch die Zahl sicherheitsrelevanter Vorfälle ging zurück.
Die Veröffentlichung der Zahlen löste in der Schweiz eine politische Debatte aus. Mehrere Politiker forderten härtere Regeln, schnellere Rückführungen von Personen ohne Schutzanspruch und konsequentere Maßnahmen gegen wiederholt auffällige Asylsuchende. Darüber berichtete Blick. Die Junge SVP verlangte zudem einen weitgehenden Einreisestopp für Asylsuchende aus Nordafrika.