Entscheidung über Zukunft des Sinai-Klosters steht bevor

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Das Katharina-Kloster auf der Sinai-Halbinsel in Ägypten. Foto: Berthold Werner/Wikipedia Das Katharina-Kloster auf der Sinai-Halbinsel in Ägypten. Foto: Berthold Werner/Wikipedia

Am 23. August wird über die Berufung der Klosterbruderschaft gegen eine Gerichtsentscheidung zum Eigentums- und Rechtsstatus des historischen Klosters verhandelt.

Am 23. August 2026 wird vor dem Gericht in Ismailia über die Berufung der Bruderschaft des Katharina-Klosters vom Berg Sinai gegen eine Entscheidung verhandelt, die den Eigentums- und Rechtsstatus des historischen Klosters infrage gestellt hatte. Nach aktuellem Stand der Verhandlungen soll das Eigentum an den Stätten beim ägyptischen Staat als archäologische Denkmäler anerkannt werden, während dem Kloster dauerhafter Besitz und Nutzung ohne finanzielle Entschädigung zugesichert werden sollen. Darüber berichtete die Orthodoxian News Agency am 21. August 2026.

Offen sind unter anderem der Status weiterer Liegenschaften sowie der außerhalb der Klostermauern gelegenen Gärten, die für die Versorgung der Mönchsgemeinschaft wichtig sind. Im Gespräch ist eine langfristige Verpachtung der Gärten zu einem symbolischen Preis. Die geplante Regelung soll erstmals klare Verpflichtungen des ägyptischen Staates zum Schutz des klösterlichen Lebens enthalten. Das dem Patriarchat von Jerusalem kirchenrechtlich zugeordnete Katharinenkloster hat zur Vorbereitung der Verhandlungen eine umfassende Dokumentation mit topografischen Plänen, historischen Unterlagen und Archivbelegen zu seinen Vermögenswerten erhalten.

Angesichts der bevorstehenden Anhörungen haben vier Europaabgeordnete der griechischen PASOK am 19. August die Europäische Kommission beschlossen, Stellung zu den Entwicklungen zu beziehen. Sie äußern insbesondere Bedenken wegen der Anerkennung der Rechtspersönlichkeit des Klosters und der bislang verweigerten Anerkennung seines gewählten Erzbischofs und Abtes. Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Situation bei der Bewertung Ägyptens und der weiteren EU-Finanzierung berücksichtigt wird und ob sie mit den internationalen Verpflichtungen Ägyptens zum Schutz der Religionsfreiheit, des Zugangs zur Justiz und historischer religiöser Einrichtungen vereinbar ist.

Die UOJ  berichtete  zuvor, dass Priester Dragiša Jerkić in München über die christliche Berufung zur Vergebung predigte.

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