AfD will Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen bundesweit beenden
Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion bringt jahrhundertealte Finanzierungsfrage erneut auf die politische Agenda
Die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Deutscher Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgelegt. Damit greift sie eine seit über 200 Jahren bestehende Regelung mit der römisch-katholischen und der protestantischen Kirche auf und stößt eine Debatte neu an, die bereits mehrfach politisch verhandelt, aber nie umgesetzt wurde. Darüber berichtete die „Welt“ am 13. April 2026.
Der Entwurf sieht vor, ein einheitliches Verfahren zur Berechnung und Ablösung der Staatsleistungen festzulegen. Dazu soll eine gemeinsame Koordinierungsstelle von Bund und Ländern eingerichtet werden. Ziel ist es, die bisherigen Zahlungen durch einmalige Ablösebeträge endgültig zu beenden.
Historisch gehen die Staatsleistungen auf die Säkularisation von 1803 zurück, als kirchlicher Besitz verstaatlicht wurde. Bereits die Weimarer Reichsverfassung verpflichtete den Staat zur Ablösung dieser Zahlungen. Diese Vorgabe wurde später im Grundgesetz (Artikel 140) übernommen, jedoch bis heute nicht umgesetzt. Derzeit belaufen sich die jährlichen Zahlungen an die beiden großen Kirchen in Deutschland auf rund 600 Millionen Euro.
Ein entsprechendes Vorhaben der früheren Ampel-Regierung war an den Ländern gescheitert. Nun greift die AfD das Thema erneut auf. Auch im jüngst beschlossenen Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt wird die Ablösung der Staatsleistungen gefordert.
Dort verbindet die Partei die Finanzfrage mit scharfer Kritik an evangelischer und katholischer Kirche. Ihnen wird eine einseitig „linke“ Positionierung vorgeworfen. Zugleich stellt die AfD infrage, ob die Kirchen weiterhin eine besondere Stellung beim Kirchensteuereinzug und bei staatlichen Leistungen beanspruchen können.
In dem Programm heißt es: „Da die Kirchensteuerkirchen das nicht mehr vermitteln und sich vielfach vom christlichen Auftrag entfernt haben und vor allem gesellschaftspolitisch aktiv sind, können sie keine Sonderstellung durch Kirchensteuereinzug und Staatsleistungen beanspruchen.“
Die UOJ berichtete zuvor, dass Bischof Hiob auf dem Münchner „Marsch fürs Leben“ sprechen wird.