Europäischer Gerichtshof prüft Einreiseverbote für Christen in der Türkei
Straßburger Gericht nimmt 20 Beschwerden an und fordert Stellungnahme der Regierung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat 20 Beschwerden von Christen angenommen, denen die Einreise in die Türkei verweigert wurde. Die Kläger werfen den Behörden vor, sie ohne strafrechtliche Grundlage als Sicherheitsrisiko einzustufen und dadurch auszuweisen oder an der Wiedereinreise zu hindern, wie die katholische Nachrichtenagentur CNA am 11. Februar 2026 berichtete.
Die Verfahren, die von der Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt werden, wurden offiziell an die türkische Regierung übermittelt. Diese soll nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Der Gerichtshof kündigte an, die Fälle wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam zu prüfen.
Hintergrund ist laut Berichten die Praxis, ausländische Christen mit internen Sicherheitscodes wie „N-82“ oder „G-87“ zu versehen. Diese Einstufungen führen nach Angaben der Kläger dazu, dass Pastoren, Missionsmitarbeiter oder Gemeindemitglieder als Gefahr für nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung gelten, obwohl in den dokumentierten Fällen keine strafrechtlichen Anklagen vorliegen.
Menschenrechtsvertreter sehen in der Bündelung der Beschwerden ein mögliches Signal, dass der Gerichtshof ein strukturelles Muster der Diskriminierung prüfen könnte. Ein Bericht protestantischer Kirchenorganisationen nennt für 2024 insgesamt 132 neue Einreiseverbote; insgesamt sollen mehr als 300 Personen betroffen sein.
Die UOJ berichtete zuvor, dass zwei Athos-Heilige vom Ökumenischen Patriarchat offiziell kanonisiert wurden.