Volksinitiative in Liechtenstein forderte Fristenregelung bei Abtreibungen
Geplante Gesetzesänderung stößt auf politischen Widerstand – das letzte Wort könnte erneut das Fürstenhaus haben.
In Liechtenstein treibt eine Volksinitiative die Einführung einer Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche voran, wofür der Regierung nun ein Gesetzesentwurf übergeben wurde. Bislang zählt das Fürstentum zu den Ländern mit besonders restriktiven Gesetzen, die Abtreibungen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen wie Lebensgefahr oder Vergewaltigung gestatten. Darüber berichtete SRF.
Nach geltendem Recht werden Frauen seit einer Reform im Jahr 2015 nicht mehr strafrechtlich verfolgt, wenn sie einen Abbruch vornehmen lassen. Schätzungen zufolge suchen dennoch jedes Jahr mehrere Dutzend Liechtensteinerinnen medizinische Hilfe in Nachbarländern, vor allem in der Schweiz. Fachkräfte betonen, dass ein gesetzliches Verbot Schwangerschaftsabbrüche nicht verhindere, für die Betroffenen jedoch zusätzliche Belastungen schaffe.
Die politische Umsetzung der Initiative bleibt jedoch offen. Eine ähnliche Vorlage wurde bereits 2011 in einer Volksabstimmung abgelehnt. Zudem verfügt der Monarch über ein Vetorecht gegenüber Gesetzesänderungen. Das Fürstenhaus bekräftigte seine ablehnende Haltung und verwies auf den Schutz ungeborenen Lebens als zentralen ethischen Grundwert. Nach Prüfung durch Regierung und Parlament beginnt zunächst die Unterschriftensammlung. Wird die erforderliche Zahl erreicht, entscheidet entweder der Landtag oder im Falle einer Ablehnung die Bevölkerung in einer Volksabstimmung. In beiden Fällen behält das Staatsoberhaupt das Recht, das Gesetz nicht zu sanktionieren.
Zuvor hat die UOJ berichtet, dass Bewaffnete Christen vor Kirche in Kairo töteten.